Wieder eine Entscheidung aus dem Bereich des Softwarelizenzrechts. Der BGH hat am 25.03.2010 (BGHZ VII- ZR 224/08) entschieden, daß für eine Leistungsaufforderung nach § 281 Abs.1 BGB grundsätzlich die Aufforderung
...Softwarelizenzrecht: Verzug
Die Leistungen werden häufig nicht zu dem Zeitpunkt erbracht, den sich der Kunde vorstellt. Je nach vertraglicher Gestaltung bedeutet ein Überschreiten eines einmal gesetzten Termins ohne weiteres Zutun einen Verzug;
...Softwarelizenzrecht: Grafische Elemente eines Programms kaum schutzfähig
Die grafische Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht als Teil eines Computerprogramms nach § 69a UrhG geschützt. Sie kann aber nach § 2 Abs.1 Nr.7 UrhG geschützt sein. Ein Anspruch nach
...Softwarelizenzrecht: Prozesse über die Verletzung von Urheberrechten am Source
Verfahren, die sich mit der Verletzung von Urheberrechten an Computerprogrammen befassen, sind sehr schwer zu führen. Man muß darlegen, daß a.) das eigene Programm urheberrechtsfähig ist und b.) daß die
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