Markenrecht: Namensmarken bei der Koexistenz von Gleichnamigen
Im geschäftlichen Verkehr gibt es immer wieder die Problematik der Rechte von gleichnamigen Unternehmen. Obgleich diese Problematik häufig dadurch geregelt wird, dass die eine oder andere Partei nachweisen kann, dass sie ein prioritätsälteres Kennzeichnungsrecht hat, stehen sich immer wieder Kennzeichen gegenüber, die gleichrangig sind. Dies gilt z.B. insbesondere im Falle dessen, dass gängige Familiennamen im …
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