Urheberrecht: Vermutung der Täterschaft
Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung wird in der Regel sogleich mit einer kostenpflichtigen Abmahnung von dem Rechtsinhaber geltend gemacht. Dabei wird der angebliche Verletzer aufgefordert, die unerlaubte Handlung zu unterlassen und diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ferner wird der angebliche Verletzer in aller Regel aufgefordert, die entstandenen Anwaltskosten sowie den weitergehenden Schaden zu ersetzen. Diese Vorgehensweise …