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Die Zwei-Wochen-Frist für die fristlose Kündigung gilt auch für Geschäftsführer (§ 626 BGB). Sie beginnt erst, wenn der Kündigungsgrund tatsächlich bekannt ist. Das hat der BGH am 09.04.2013 entschieden.
...Die Zwei-Wochen-Frist für die fristlose Kündigung gilt auch für Geschäftsführer (§ 626 BGB). Sie beginnt erst, wenn der Kündigungsgrund tatsächlich bekannt ist. Das hat der BGH am 09.04.2013 entschieden.
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