Markenrecht: Verwendung von Marken als Titel

Rechtsanwalt Alexander Tribess
Marken dürfen nur deren Inhaber und von diesen autorisierte Dritte im geschäftlichen Verkehr benutzen. Soweit der Grundsatz, denn in bestimmten Fällen können auch sonstige Marktteilnehmer fremde Marken verwenden. So kann auch die Verwendung einer fremden Marke in einem Titel (z.B. eines Buchs, einer App oder einer Software) zulässig sein. Allerdings sind diesem Recht wiederum recht enge Grenzen gesetzt, wie eine Entscheidung aus Hamburg zeigt (LG Hamburg, Urteil vom 27.07.2016 – 408 HKO 151/15).
Im konkreten Fall ging es um eine Marke, die für Diät-Lebensmittel geschützt und für solche Produkte auf dem Markt auch bekannt ist. Die Inhaberin dieser Marke wehrte sich gegen eine Buchveröffentlichung mit dem Titel „Abnehmen mit A.“. Denn, so ihre Argumente, die Marke werde hier benutzt, ohne dass der Inhalt dies rechtfertige. Nur auf einigen wenigen Seiten würde inhaltlich überhaupt Bezug genommen auf die Markenprodukte. Überdies werde auf diesen Seiten nur oberflächlich auf die Markenprodukte eingegangen. Manche Angaben seien schlicht falsch, insbesondere im Hinblick auf die Dosierung.
Das LG Hamburg folgt dieser Argumentation und beurteilt die Markenverwendung im Titel als unzulässige Ausnutzung der Wertschätzung der Marke. Insbesondere sei die Markenverwendung nicht als Hinweis auf die Bestimmung des eigenen Produkts ausnahmsweise zulässig. Denn es handele sich erkennbar um eine beliebige Rezeptsammlung. Die Hinweise auf die Marke im Inneren des Buches erfolgten bloß „alibimäßig“ und wären auch nicht frei von Fehlern. So stelle sich die Markenverwendung als bloßes Trittbrettfahren dar, getragen von dem Wunsch, vor allem in Online-Shops von der Bekanntheit der Marke zu profitieren.