Januar 2017

Der Hersteller eines Produktes muss auf seine besondere Gefährlichkeit hinweisen, sonst haftet er nach dem Produkthaftungsgesetz

Der Hersteller eines Produktes haftet für Schäden, wenn er auf die besondere Gefährlichkeit des Produktes nicht ausdrücklich nach § 1 Produkthaftungsgesetz hinweist, sogenannte Hinweispflicht.   Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um ein  „Allerwelts-Konsumprodukt“ handelt, sondern der Hersteller davon ausgehen kann, dass sich der Konsumentenkreis eigentlich aus Fachleuten und vorgebildeten Laien zusammensetzt. Bei […]

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Strom kann ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sein. Bei Spannungsschwankungen kann der Netzbetreiber als Hersteller für Schäden haften müssen.

Ein Netzbetreiber haftet  für Schäden an Haushaltsgeräten, wenn er „fehlerhaften Strom“ liefert. Er ist als „ Hersteller“ des Produktes „Elektrizität“ anzusehen und haftet daher als Produzent nach dem Produkthaftungsgesetz bei Überspannungs-Schäden, die in diesem Fall an Haushaltsgeräten entstanden waren. Auch Elektrizität ist – so der Bundesgerichtshof – nach § 2 ProdHaftG vom Schutzbereich des Gesetzes

Strom kann ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sein. Bei Spannungsschwankungen kann der Netzbetreiber als Hersteller für Schäden haften müssen. Read More »

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