November 2017

Darf der Rückgabeort des Leasingobjektes zu Lasten des Leasingnehmers einseitig vom Leasinggeber festgelegt werden?

  „Beim Leasingvertrag spielt immer am Ende die Musik“…. Diesen Satz wird manch Leasingnehmer bereits bitter zu spüren bekommen haben, sei es bei der Endabrechnung seines geleasten KFZ´s mit zu viel gefahrenen Kilometern oder mit  kleinen „Schäden“, oder sei es bei dem überraschend geringen Restwert, von individuell angefertigten Dingen, wie z.B. Ladeneinrichtungen oder angepasster Software. […]

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Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten bei einem groben Pflichtenverstoß

Prozesse werden häufig weniger danach entschieden, wer eigentlich Recht hat, sondern vielmehr danach, wer es auch beweisen kann. Daher ist die Frage der Beweislast – d.h. wer muss was genau im Verfahren beweisen – eine sehr entscheidende Frage für den Ausgang des Prozesses. In der Regel muss dabei der Anspruchsteller  das beweisen, was für ihn

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Die Leistungsbeschreibung als Haftungsbegrenzung

Oftmals begegnet uns in der anwaltlichen Praxis der Wunsch der Mandanten im Rahmen von Kauf-/ Werk- und Lieferverträgen nach einer deutlichen Haftungsbegrenzung. Dieser Wunsch ist allzu verständlich, aber nicht leicht umsetzbar, da er durch eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben beschränkt wird. So lassen sich Gewährleistungsansprüche nicht einfach ausschließen und noch schwieriger wird es, die Haftung 

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IT- Recht: Nachahmung von Software

Dieser Blog befasst sich mit den Konsequenzen einer Entscheidung des BGHs vom 14. September 2017 zur nachschaffenden Übernahme technischer Lösungen. Diese Entscheidung erging zum § 4 Nr. 3a UWG – also dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs – und hatte eine transportable Federschirmleuchte zum Gegenstand, wie sie zum Beispiel die Feuerwehr zum Absperren von

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IT Recht: Rechtliche Aspekte des Prototyping Teil 3

III. Abnahme, Changes und vereinbarte Beschaffenheit Ganz wichtig: Die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist der Prototyp am Ende des letzten Zyklus plus die Dokumentation am Ende des letzten Zyklus. Nichts anderes. Und dieses ist auch so in dem Vertrag festzulegen. Der BGH sagt im Baurecht, dass entscheidend immer die

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“ Teil 2

Juristische Aspekte und Prototyping Juristisch betrachtet beginnt das Prototyping damit, dass der Soll-Zustand (Juristen sprechen von der vereinbarten Beschaffenheit) durch den Prototypen in seiner Version 1.0 beschrieben wird. Der Kunde testet nun in mehreren Phasen den Prototypen und überprüft, ob dieser die Funktionen und Eigenschaften aufweist, die der Kunde bei der Realisierung seine Geschäftsprozesse erwartet

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“

In dieser Blogserie geht es um den Zusammenhang zwischen dem juristischen Begriff der „Abnahme“ im Werkvertragsrecht unter Struktur des Projektvertrags, wenn die Parteien sich auf das sogenannte „Prototyping“ geeinigt haben. Drei Teile gibt es. Generelles Einer der größten Fehler bei der Erstellung von IT-Verträgen besteht darin, dass die Rechtsanwälte den Verträgen Regelungen zu Grunde legen,

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Das neue Werkvertragsrecht und seine Relevanz für IT- Projektverträge – Kritik –

-Kritik- Wie schon an anderer Stelle dargestellt, tritt am 1.1.2018 ein neues Werkvertragsrecht in Kraft. Das Werkvertragsrecht ändert sich, weil das Bauvertragsrecht in wesentlichen Teilen geändert wird. Ich hatte die Änderungen schon in 2 Blogs aufgezeigt. Wie zu zeigen sein wird, bedeuten die Änderungen im Ergebnis keine Verbesserung. In Zukunft wird man aber bei der

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Mitwirkungspflichten II – Aufklärungspflichten, Vertragsstrafen

Mitwirkungspflichten und Aufklärungspflichten Ich habe schon in einem anderen Blog dargestellt, daß das IT Unternehmen die Pflicht treffen kann, den Kunden über den Umfang und die Art der erforderlichen Mitwirkungspflichten aufzuklären. Das beste Beispiel hier ist die Mitwirkung des Kunden im Rahmen der Planungsphase. Der Kunde hat häufig in Form seiner Sachbearbeiter darzulegen, wie genau

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