Herstellerkennzeichnung und Mülleimer nach dem ElektroG, LG Düsseldorf, Urteil v. 8.10.2019
Das LG Düsseldorf hat sich mit der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Nachfüllkartuschen für elektronische Zigaretten befasst. In dem zugrundeliegenden Fall geht es um eine deutsche Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen E-Zigaretten-Herstellers, die elektrische Zigaretten und die dazugehörigen Nachfüllkartuschen vertreibt. Diese Nachfüllkartuschen sind wie folgt aufgebaut: Die Nachfüllkartuschen bestehen aus einem schwarzen Mundstück sowie einem transparenten Behälter, an dem …