Auskunftserteilung nach DSGVO, Kopie des Emailsverkehrs? Bundesarbeitsgericht vom 27.04.2021
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Auffassung einiger Gerichte, dass ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO vom Betroffenen hinreichend bestimmt, und somit konkretisiert werden muss. Dasss Unternehmen Auskunft erteilen müssen, ist nun kein Geheimnis mehr. Dass die Auskunft bestimmte Inhalte, nämlich die nach Art. 15 DSGVO enthalten muss, dürfte auch den meisten Unternehmen bekannt sein. Was aber …