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Softwarelizenzrecht IV/1: Programmierer, Angestellter

Wer wird durch das Urheberrecht geschützt? Nach §§ 69a IV, 7 UrhG wird der einzelne Programmierer als natürliche Person geschützt. Auftraggeber, Ratgeber, Berater oder Ideengeber sind nach dem Urhebergesetz grundsätzlich keine Urheber. Sofern diese Personen selbst einen Anteil an der Urheberschaft inne haben möchten, muß dies vertraglich vereinbart werden. Ausnahme: Diese Personen leisten einen eigenen,

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Softwarelizenz: Entstehung des Schutzes nach dem Urheberrecht

Der Schutz des Urheberrechts entsteht mit dem Zeitpunkt der Entstehung des Werkes, also in dem Moment indem dem Programm eine eigene, geistige Schöpfung zugrunde liegt. Zusätzliche Formalien müssen nicht erfüllt werden. Es bedarf weder einer Registrierung wie bei der Entstehung des Patentschutzes noch sonst eines anderen formalen Aktes. Selbst unfertige Werke werden geschützt, sofern die

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Rechenzentrumsvertrag Teil I

Mit einem Rechenzentrumsvertrag erreicht der Auftraggeber in erster Linie, daß er von dem Auftragnehmer Rechenzeiten und Speicherkapazitäten erhält und daß die gespeicherten und übertragenen Daten an einem Knotenpunkt zum Abruf bereit stehen. Weitere Leistungen können dazutreten: Pflege der Betriebssystemsoftware oder anderer Programme, Individualsoftware- programmierungen, SLA etc. Der Rechenzentrumsvertrag und das Outsourcing unterscheiden sich im Grunde

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Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bei Internetdiensten nach dem UWG

Der rechtlich einwandfreie Webshop: In dem Moment, in dem wir mit dieser Aufgabe betraut werden, ging es für uns in der Vergangenheit vor allem um die Erstellung von AGB, Datenschutz- und Widerrufserklärung. Im Moment ist ein neuer Problempunkt  aufgetreten, der vermutlich in Kürze eine neue Abmahnwelle von Kollegen auslösen wird, die auf der Suche nach neuen

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Handelsvertreter – Vertragsrecht II – Pflichten des Vertreters

Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung und den Abschluß von Geschäften bemühen. In gewisser Weise induziert dieser Umstand auch die Verpflichtung von Mindestumsätzen, allerdings kann in Verträgen keine  Summe für Mindestumsätze festgelegt werden. Falls der Vertrag für den Fall des Nichterreichens Schadensersatzpflichten anordnet oder die Kündigung des Handelsvertreters als Folge vorsieht, ist die Regelung

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Qualifizierte Betriebspflicht für eine bestimmte Geschäftsart (hier Lebensmittelgeschäft)?

Nein, nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder sonstige Umstände, die eine entsprechenden Bereitschaft des Mieters zur Übernahme einer entsprechenden Verpflichtung erkennen lassen. Im hier entschiedenen Fall (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.07.2009, 3 U 15/09 ) verlangte der Vermieter von der Mieterin, die Betreiberin einer Lebensmittelkette ist, den Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes in den Mieträumen. Im

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Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG

Für die Nutzung eines Computerprogramms im ASP ist nach Ansicht des OLG München (Urt.v.7.2.2008) auch dann die Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte an dem Programm erforderlich, wenn keine Übertragung von Programmdaten erfolgt. Nach §69c bedarf es für die Nutzung eines Computerprogramms der Zustimmung des Rechteinhabers. Der § 69c UrhG normiert eine Reihe von Nutzungshandlungen. Nach

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Überstunden und Unterhalt bei Angestellten und Selbständigen

Erhöhen Überstundenpauschalen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, wenn die Mehrarbeit betrieblich erforderlich und üblich sowie für den Unterhaltsschuldner nicht freiwillig sind.? Ja, meint das OLG Hamm (Urteil vom 29.6.2009, II-6 UF 225/08). Die Überstundenpauschale sei dann wie ein tatsächlich erzielter Einkommensbestandteil zu berücksichtigen. Also mehr Unterhalt aus Mehrarbeit. Offenbar hat das Gericht, das mit dieser Auffassung

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Trennung und Scheidung für Unternehmer Teil 2

Nachdem Teil 1 einen Überblick lieferte, nun in Teil 2 einige elementare Grundbegriffe, deren Verständnis für die Zusammenhänge und eine sinnvolle Strategie bei Trennung und Scheidung wichtig ist. Gerade für Unternehmer / Freiberufler, die regelmäßig andere Einkunfstarten und Gestaltungsmöglichkeiten als Angestellte haben, können sich hier gravierende Auswirkungen ergeben. 1. Unterhalt, Vermögen und Scheidung Unterhalt, Vermögen

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