IT-Recht

AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil II)

Dass Haftungsklauseln von Autowaschanlagen häufig genug nicht den Anforderungen des zwingenden Verbraucherschutzrechts genügen, ist die eine Sache (siehe z.B. Teil I). Fraglich ist aber vielfach schon, ob die Allgemeinen Verbraucherschutzbedingungen überhaupt Bestandteil des Vertrages werden. Hierzu Teil II: Einbeziehung von AGB. Die Prüfung der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt in zwei Schritten. Zuerst ist zu fragen, […]

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Softwarelizenzrecht: Betreibermodell oder Cloud:Für den Juristen kein Unterschied

Das folgende Schema erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber einen gewissen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen geben, die bei der Verlagerung von Daten aus dem Unternehmen des Kunden auf ein anderes Unternehmen zu beachten sind. Kein Unterschied zwischen Betreibermodellen und Leistungen in der Cloud Zunächst möchte ich auf einen Einwand eingehen, der mir

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Software Lizenzrecht: Ratschläge für Auftraggeber Teil 2 – Mängel bei der Planung

I. Die Planung des Sollzustands ist immer auch Sache des Auftraggebers Das Vorurteil – und das ist sicher nicht von der Hand zu weisen – lautet, dass viele IT-Unternehmen in den Ausschreibungsverfahren vieles versprechen und nur wenig davon halten. Immer wieder heißt es, dass der Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt enttäuscht feststellt, dass er keine

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Software licensing law: BGH ruling of May 31, 2012 on remuneration regulations for authors

Der BGH hatte in einer Entscheidung vom 31. Mai 2012 eine Entscheidung zu treffen, die sich mit der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Zeitschriftenverlags befasste. Die Relevanz dieser Entscheidung für die IT Branche ist nicht auf den ersten Blick zu ersehen. Aber Journalisten wie auch Programmierer sind eben Urheber nach dem Urhebergesetz. Erfahrungsgemäß sind die gut

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Softwarelizenzrecht: EUGH vom 3. Juli 2012 zum Thema Handel mit „gebrauchter Software“

Es ist vollbracht. Nach endlosen Streitigkeiten hat der EUGH entschieden, dass der Handel mit „gebrauchter Software“ auch dann zulässig ist, wenn die Software dem Kunden nicht in körperlicher Form sondern per Download über das Internet geliefert wurde. Die Entscheidung im Volltext zeigt das Verfahren zwischen Usesoft und Oracle auf, in dem Oracle nun in letzter

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Softwarelizenzvertrag: Risiken in der Cloud I

In der Cloud bestehen grundsätzlich folgende Risiken: – Die Verfügbarkeit ist nicht im vereinbarten Rahmen gegeben. – Die Leistung entspricht nicht den Vereinbarungen. – Die Leistung erzielt falsche Ergebnisse. – Das Reaktionsverhalten entspricht nicht den Vereinbarungen. – Datenschutz und Datensicherheit sind nicht beherrschbar. – Kontrollverlust über die Lokalisierung und die „Rückführbarkeit“ der Daten. Vorab: Der

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IT-Lizenzrecht: Unwirksame AGB Schweigen auf Änderungshinweis

In einer Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.09.2010 stand die Wirksamkeit von AGB eines Webhosting Anbieters zur Diskussion. Kurz zum Jargon: AGB sind jegliche rechtliche Regelungen, die von dem Anwender im geschäftlichen Verkehr mit der Absicht formuliert werden, mindestens zweimal verwendet zu werden. Der Begriff AGB kann für ganze Standardverträge verwendet werden oder für einzelne

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil IV

Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel: Eine Maschine wird verleast (Abzahlungslease); über das Vermögen des Leasingnehmers (Kunde) wird insolvenz angemeldet. Die Bank kann aufgrund ihrer Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt) die Sache bei dem

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Das ergibt sich einfach daraus, daß das Leasinggeschäft in diesem Fall eben in seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht als Mietvertrag zu bewerten ist. Gegen die Vermietung von

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil I

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Teil 1: Problemaufriß Immer mehr Hersteller von Software gehen dazu über,dem Vertriebspartner das „Verleasen“ von Software faktisch unmöglich zu machen. Meist wird dem Händler unter dem

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