Rental agreement

Wie kippt man einen gewerblichen Mietvertrag?

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.03.2009 (2 U 72/08) kann dies über einen formunwirksamen Nachtrag zu einem auf bestimmte Zeit geschlossenen gewerblichen Mietvertrag „gelingen“. Denn die Unwirksamkeit des Nachtrags infolge eines Formmangels zieht im Zweifel die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Nun, das ist auch die übliche Folge des § 139 BGB, […]

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Softwarelizenzvertrag und Insolvenz I

Was geschieht, wenn über das Vermögen des Lizenzgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird? Darf man die Software weiter ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters nutzen oder nicht? § 103 InsO regelt das Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Dieser hat innerhalb von Rechtsgeschäften, die nicht vollständig erfüllt wurden, das Recht zu bestimmen, ob er in den noch nicht vollständig erfüllten Vertrag

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Softwarelizenzvertrag Miete II

Gewährleistungsrechte Die Gewährleistungsrechte ähneln denen des Kaufrechts. Erneut geht es also um eine Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand oder bei fehlen entsprechender Vereinbarungen um eine Abweichung  von dem Zustand, der objektiv erwartet werden kann. Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch für anfängliche Mängel zu, der verschuldensunabhängig ist (in den AGB aber wenigstens im Verhältnis BtB ausgeschlossen

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Softwarelizenzvertrag: Miete I

Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Software auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Die Miete wird vom Kaufvertrag dadurch abgegrenzt, daß die Nutzungsrechte an der Software nicht vorbehaltlos und endgültig auf den Käufer übergehen, sondern eben nur bedingt und/oder zeitlich begrenzt. Meistens wird dem Kunden eine körperlicher Datenträger überlassen, unbedingt erforderlich ist das aber nicht.

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Mietrecht: aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 95/07

Eine Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen kann in Mietverträgen unwirksam sein, bei der Verwendung entsprechender Formulierungen ist daher Vorsicht geboten. Der BGH entschied hierzu: Leitsatz: Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, „angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen“, ist wegen Verstoßes gegen

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