Software contracts

Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil I

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Teil 1: Problemaufriß Immer mehr Hersteller von Software gehen dazu über,dem Vertriebspartner das „Verleasen“ von Software faktisch unmöglich zu machen. Meist wird dem Händler unter dem […]

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge und Vertragstyp Teil III

Teil 1: Generelle Vorüberlegungen Teil 2: Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertragsrecht Teil 3: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht Sofern Sie mit den Begriffen AGB oder  Individualvereinbarung nicht vertraut sind, lesen Sie bitte erst an den betreffen Stellen weiter.  Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Gestaltung von Standardverträgen (AGB) und nicht auf ausverhandelte Verträge.

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Werkvertrag: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Das Gesetz schützt den Unternehmer, wenn der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten nicht richtig oder rechtzeitig erfüllt. Solche Mitwirkungspflichten können im Bereich des IT entstehen, wenn der Auftraggeber z.B. nicht die richtigen Informationen oder Daten liefert oder keinen Zugang zu den Computern gewährt. Im Bereich des Maschinenbaus kann der Auftraggeber gehalten seinen, die richtigen Informationen oder Anschlüsse

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Softwarelizenz: Handel mit gebrauchter Software BGH Beschluß zu Usedsoft

Es gibt Entscheidungen, über die man sich freuen kann. Eine solche stellt die Entscheidung des BGH vom 3. Februar 2011 „Usedsoft“ dar. Der BGH hat darin nicht in der Sache eine endgültige Entscheidung getroffen, sondern den EUGH (europäischen Gerichtshof) angerufen, um eine Reihe von Fragen zu klären. Im Kern geht es um die Zulässigkeit des

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge für Software – Rechtswahl

Ich weise in den Seminaren immer wieder daraufhin, daß das Recht der Arbeitsweise und der Methodik der Projektbewältigung folgt. Nach dem Erlaß der Entscheidung des BGH vom 23.7.2009 zum § 651 BGB kann man eben nicht davon ausgehen, daß Projektverträge grundsätzlich dem Werkvertragsrecht unterfallen. Ich habe diese Entscheidung eingehend besprochen. Grundsätzlich gilt es, zwei Unterscheidungen

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Softwarelizenzrecht: Kündbarkeit von Support und Pflegeverträgen nach der BGH Entscheidung vom 27 Januar 2011

Der BGH wartet in der letzten Zeit mit einer Vielzahl von Entscheidungen auf, die für leidenschaftliche Reaktionen sorgen. In diese Kategorie fällt auch die Entscheidung des BGH vom 27.01. 2011, AZ VII ZR 133/10. In der Sache ging es um die Kündbarkeit eines „Internet Systemvertrags“, eines Vertrags der neben dem Hosting für die entsprechende Webpage

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Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 1

Einleitung: Eine Aufklärungspflicht ist die Pflicht zur eigeninitiativen Darlegung von sachdienlichen Informationen. Es ist eine Pflicht, eigeninitiativ – also ohne gefragt zu werden – bestimmte Dinge zu offenbaren. Beratungspflichten sind Pflichten zur ordnungsgemäßen Beantwortung von Fragen, die der Kunde gestellt hat. Aufklärungspflichten: Der Grundsatz lautet, daß es keine allgemeine Aufklärungspflicht gibt. Diese besteht nur bei

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Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 2

Die zweite Fragestellung lautet, ob das Projekt mit einem oder mit zwei Verträgen erfasst werden soll. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeit der Rückabwicklung zu bedenken. Viele IT- Unternehmen wollen die Risiken aus der Anpassung von Software reduzieren, daß sie die Software mit einem Vertrag verkaufen und die Anpassung mit einem anderen Vertrag regeln.

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Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 1

Häufig wird Software noch vor der Inbetriebnahme an die besonderen Bedürfnisse des Kunden angepasst. Zu meinem Jargon: Erfolgt diese Anpassung unter Verwendung von Einstellungsmöglichkeiten, die in der Software vorhanden sind, spricht man von Parametrisierung. Wird der Quellcode angepasst oder im Auftrag des Kunden neuer Code programmiert, spricht man von Customizing. Durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

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Softwarelizenzvertrag: Kaufverträge über Software Teil 2

Fünfter Abschnitt: Die Frage nach der Zielgruppe. Das Gesetz unterscheidet bei dem Vertrieb rigide danach, ob die Ware an Verbraucher oder Unternehmer verkauft werden soll. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen sich im Endkundengeschäft praktisch nicht auf dem juristischen Weg beschränken. Die Gewährleistung für neue Ware beträgt eben minimal 24 Monate und eine Beschränkung der Haftung in

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