Urheberrecht

Gewerblicher Rechtsschutz und Vertragsrecht auf der internationalen Ebene

Die Bedeutung des geistigen Eigentums auf der internationalen Ebene ist nicht zu vernachlässigen. Lizenzverträge mit ausländischen Unternehmen sind Gang und Gäbe; die Rechtsverletzung gewerblicher Schutzrechte leider auch. Es stellt sich sowohl im Falle des internationalen Vertragsrechts als auch im Falle einer Rechtsverletzung immer vorab die Frage, nach welchem Recht die Problematik zu klären ist. Werden […]

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Lizenzrecht: Arten der Nutzungsrechte – Das Verbreitungsrecht

Das Verbreitungsrecht: Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Ob eine Verbreitungshandlung tatsächlich vorliegt, ist also unter Auslegung des Begriffes der Öffentlichkeit im § 15 UrhG festzustellen. Der Begriff des Anbietens umfasst zugleich Vorbereitungshandlungen wie z.B. das Schalten von Werbung oder eben

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Softwarelizenzrecht: Insolvenzfestigkeit einfacher Nutzungsrechte

Besprechung der BGH Entscheidung vom 26.03.2009, der folgender Sachverhalt zugrunde lag: Ein Programmierer von Software übertrug die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer von ihm programmierten Software auf ein Unternehmen A übertragen. Dieses verkaufte seinerseits einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an ein anderes Unternehmen B. Nachdem das Unternehmen A in die Insolvenz ging, widerrief der Programmierer die Übertragung

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Softwarelizenz: Qualifikation von Projektverträgen

Durch die neuere Rechtsprechung des BGH zum § 651 BGB sind Fragestellungen von Wirksamkeit von Standardverträgen im Bereich von Parametrisierung, Customizing und Stellung von Individualsoftware aufgetreten. Das geläufige Schema lautete, dass ein Vertrag, welcher auf die Erzielung eines bestimmten Erfolges gerichtet ist, als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Dieses Schema kann nach der jüngeren Rechtsprechung des

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Softwarelizenz: Arten der Nutzungsrechte I

Software-Lizenzverträge sind auf die Übertragung von Nutzungsrechten gerichtet. Ich habe an anderer Stelle dargelegt, dass im amerikanischen Rechtsverkehr der Begriff der Lizenz und damit Urheberrechte und Nutzungsrechte gleichermaßen gemeint werden. Dazu gehören z. B. das Recht auf Benennung als Urheber, das Recht, sich entgegen Entstellungen des Werkes wehren zu können etc.. Urheberrechte können vertraglich nicht

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Softwarelizenz: Durchsetzung von Zahlungsforderungen gegen den Kunden

Das Problem, das die Vertreter anderer Wirtschaftszweige kennen, hat längst auch die Softwarebranche erreicht. Der Kunde zahlt nicht. Die Leistung wurde erbracht, es liegen keine oder nur unwesentliche Mängel vor, aber der Kunde zahlt trotzdem nicht. In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie Softwarelizenzen als Druckmittel einsetzen können und welche rechtlichen Grenzen dabei zu

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Softwarelizenzrecht IV/1: Programmierer, Angestellter

Wer wird durch das Urheberrecht geschützt? Nach §§ 69a IV, 7 UrhG wird der einzelne Programmierer als natürliche Person geschützt. Auftraggeber, Ratgeber, Berater oder Ideengeber sind nach dem Urhebergesetz grundsätzlich keine Urheber. Sofern diese Personen selbst einen Anteil an der Urheberschaft inne haben möchten, muß dies vertraglich vereinbart werden. Ausnahme: Diese Personen leisten einen eigenen,

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Softwarelizenz: Entstehung des Schutzes nach dem Urheberrecht

Der Schutz des Urheberrechts entsteht mit dem Zeitpunkt der Entstehung des Werkes, also in dem Moment indem dem Programm eine eigene, geistige Schöpfung zugrunde liegt. Zusätzliche Formalien müssen nicht erfüllt werden. Es bedarf weder einer Registrierung wie bei der Entstehung des Patentschutzes noch sonst eines anderen formalen Aktes. Selbst unfertige Werke werden geschützt, sofern die

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Softwarelizenzrecht 2: Schutzgegenstand

<!–[endif]–> Geschützt sind Computerprogramme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. Eine Legaldefinition dessen, was ein Computerprogramm ist, gibt es in Deutschland nicht. Durchgesetzt hat sich eine Formulierung, die unter Rückgriff auf § 1 (1) WIPO erfolgt. Danach sind Computerprogramme das in Form, Sprache und Notation oder in jedem Code gewählte Ausdrucksmittel für eine Folge von

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