Urheberrecht

Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle III – Remote

Die neuen Nutzungsformen von Software über das Internet und andere Datennetze stellen sich aus der Sicht von Urheber- und Vertragsrecht wie so gleich beschrieben dar. 1.) Nutzung per Remote Sachverhalt: Die Software wurde permanent auf einem Rechner installiert und wird auf diesem Rechner in den Arbeitsspeicher geladen.  Über ein anderes Programm wird die Benutzermaske (GUI) […]

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Urheberrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die LFP Video Group, LLC – Unerlaubte Nutzung des Filmwerks „Barely Legal Brown Skin Beauties“

“Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen derzeit im Namen des Unternehmens LFP Video Group, LLC ab. Dabei soll angeblich eine Urheberrechtsverletzung im Hinblick auf das Filmwerk „Barely Legal Brown Skin Beauties“  vorliegen. Der Betroffene soll im Oktober 2011 das Filmwerk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zum Download über eine Internettauschbörse angeboten haben. Dabei soll die

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Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht: Indizien für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

Im Zeitalter des Internets sind Abmahnungen ein bekanntes Phänomen geworden. Gleichgültig ob es sich um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, einer Markenrechtsverletzung oder einer Wettbewerbsrechtsverletzung handelt, kommen immer häufiger auch Verbraucher und Kleingewerbebetreibende mit Abmahnungen in Berührung. Insbesondere die Verbraucher sind im Hinblick auf etwaige angebliche Urheberrechtsverletzungen betroffen. Das Internet ermöglicht das Auffinden solcher Rechtsverletzungen

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II

Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) oder Individualvereinbarungen verwendet werden und b) ob dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software endgültig oder nur zeitlich beschränkt übertragen werden. Die hier gemachten Ausführungen gelten nur für den Bereich der

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle

I. Einzelplatz und Netzwerkbetrieb Diese Form der Lizenzierung bereitet juristisch betrachtet keine Schwierigkeiten. Wie bereits an anderer Stelle ausführlich dargelegt, setzt der § 69 c Nr. 1 UrhG an dem Begriff „Vervielfältigung“ an. Die Nutzungshandlung, für die der Lizenzgeber nach dem genannten Paragrafen Geld verlangen kann, besteht in der Anfertigung einer permanenten Kopie oder in

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Urheberrecht: Filesharing – Auskunftsansprüche gegen den Internetserviceprovider

Wenn urheberrechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse unerlaubt zur Verfügung gestellt werden, ist es nur möglich, die IP-Adresse für die jeweilige Verbindung zu speichern. Mit dieser Information kann der Verletzte grundsätzlich nichts anfangen, da er damit noch keine Rechte durchsetzen kann. Hierfür ist es unerlässlich, dass ihm ein Auskunftsanspruch gegenüber dem jeweiligen Internet-Service-Provider zusteht, der

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AGB-Recht: Pauschalhonorar in AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen grundsätzlich der Inhaltskontrolle gemäß § 307 ff. BGB. Das bedeutet, dass die AGB nicht gegen etwaige Klauselverbote verstoßen oder den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Normalerweise sind etwaige Preisvereinbarungen zwischen zwei Parteien nie Gegenstand einer solchen Inhaltskontrolle, da diese immer individuell vereinbart werden. Als essentialia negotii sind nämlich die Hauptleistung und der Preis

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil IV

Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel: Eine Maschine wird verleast (Abzahlungslease); über das Vermögen des Leasingnehmers (Kunde) wird insolvenz angemeldet. Die Bank kann aufgrund ihrer Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt) die Sache bei dem

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Das ergibt sich einfach daraus, daß das Leasinggeschäft in diesem Fall eben in seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht als Mietvertrag zu bewerten ist. Gegen die Vermietung von

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Internet Haftung: Haftung des Datenbankbetreibers für das Einstellen ungenehmigter Fotografien

Der BGH hat in sich in der Entscheidung „Preußische Gärten“ mit der Frage auseinander zu setzen gehabt, ob man von öffentlichen Schlössern, Gärten und Parkanlagen Fotografien zu gewerblichen Zwecken anfertigen darf. In der zweiten Entscheidung zu diesem Thema ging es um die Frage, ob Ansprüche gegen den Betreiber der Datenbank bestehen. Der BGH hat es

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