Vertragsrecht

Cloudverträge: Vertragstypen in der Cloud

Unter dem Begriff der Cloud wird die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten an IT Systemen oder IT Strukturelementen oder die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen über Datennetze durch Dritte verstanden. Das ist meine Definition, die ich mir nach vielen Verträgen und Gesprächen mit Mandanten erarbeitet habe und die keinesfalls Allgemeingültigkeit beansprucht. Entweder überlässt der ITler dem Kunden […]

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Softwarelizenzrecht: Typische Fehler II – Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Istzustand der Software

Abweichung zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software Dieser Mangeltyp zeichnet sich dadurch aus, dass eine Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software besteht. Natürlich lässt sich darüber trefflich diskutieren, ob frustrierte Erwartungshaltungen des Kunden tatsächlich einen Mangel begründen. Aber das Gesetz sagt aus, dass sich die Ware

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Softwarevertragsrecht: Abgrenzung von Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht

Einleitung Die Abgrenzung zwischen Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht spielt für die IT an verschiedenen Stellen eine große Rolle. Das IT Unternehmen empfindet eine Qualifikation als Dienstvertrag zu Recht als vorteilhaft. Im Dienstvertragsrecht gibt es keine Gewährleistung, der Lohn ist auch dann zu zahlen, wenn kein bestimmter Erfolg eintritt. Der Kunde wiederrum empfindet diese Einordnung aus den

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Softwarelizenzrecht: Typische Mängel I

Einteilung der Mängel Softwaremängel lassen sich in verschiedene Gruppen einordnen. Die Entäuschungen von Kunden lassen sich mindern, wenn Sie man sich darüber klar ist, welche Fehler in welcher Phase auftreten können und wie diesen Fehlern vorgebeugt werden kann. Software ist ein hochkomplexes technisches System und es ist falsch zu glauben, daß die Botschaften der Werbung

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Lizenzvertrag Kaufvertrag Nacherfüllung Software BGH Entscheidung 17102012

Die Entscheidung des BGH vom 17.10.2012 erging im Rahmen eines Vertrags über die Lieferung von Granulat für einen Sportplatz und so kann man sich auf den ersten Blick schon fragen, was dies mit der Zielgruppe unserer Kanzlei – Software, Hardware, Maschinenbau, Medizinprodukte) zu tun hat. In der Sache ging es darum, daß ein Unternehmen einer

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AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil III)

Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Autowaschanlagen wirksam in den Vertrag einbezogen (siehe Teil II), ist zu fragen, ob sie den zwingenden Anforderungen des AGB-Rechts genügen (siehe auch Teil I). Insbesondere Klauseln zu Ausschlussfristen sind häufig fehlerhaft. „Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.“ Mit

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Mieterwechsel bei der Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaften sind beliebt, bergen aber auch rechtliche Risiken. Hauptstreitpunkt sind dabei anstehende Mieterwechsel. Um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten die Mietvertragsparteien schon bei Vertragsschluss einige Fragen verbindlich klären. Rechtlich betrachtet liegt eine Wohngemeinschaft dabei nur dann vor, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag über eine Wohnung abschließen. Keine Wohngemeinschaft in diesem Sinne besteht also dann,

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Gebrauchtwagenkauf: Verkäufer muss über windige Vorbesitzer aufklären

Autokauf ist Vertrauenssache – deswegen haben die Gerichte wiederholt zugunsten der Käufer entschieden, wenn diesen wichtige Informationen beim Kauf verschwiegen worden waren. Dabei müssen Händler nicht nur über etwaige Mängel oder Vorschäden umfassend informieren. Auch über die Person des Vorbesitzers müssen sie den Kunden unter Umständen aufklären. Dies gilt nach der Rechtsprechung vor allem dann,

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Gewerberaummiete: Risikoverteilung bei Vertragsschluss

Trotz teils schwieriger Marktbedingungen – im Geschäft mit Gewerbeimmobilien bestimmen noch immer überwiegend die Vermieter die Vertragskonditionen. Vertragsklauseln, mit denen sie schon bei Vertragsschluss bedeutende Risiken auf den Mieter verlagern wollen, genügen dabei häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind unwirksam. So kann der Vermieter nicht durch sog. Besichtigungsklauseln dem Mieter die Beweislast dafür aufbürden,

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AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil II)

Dass Haftungsklauseln von Autowaschanlagen häufig genug nicht den Anforderungen des zwingenden Verbraucherschutzrechts genügen, ist die eine Sache (siehe z.B. Teil I). Fraglich ist aber vielfach schon, ob die Allgemeinen Verbraucherschutzbedingungen überhaupt Bestandteil des Vertrages werden. Hierzu Teil II: Einbeziehung von AGB. Die Prüfung der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt in zwei Schritten. Zuerst ist zu fragen,

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