Wer schon einmal bezüglich arbeitsrechtlicher Streitigkeiten vor Gericht stand, der weiß, dass hier gefeilscht, argumentiert und gestritten wird, und zwar wie sonst vor kaum einem anderen Gericht.
Dieses komplexe Themengebiet betrifft sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch Betriebsräte. Die Kenntnis beider Sichtweisen, kommt den Mandanten zugute, und ermöglicht eine sehr zielgerichtete juristische Betreuung.
Wir beraten Sie zu Fragen des AÜG/Arbeitnehmerüberlassung, zur Scheinselbständigkeit, zu Arbeitsverträgen, Kündigung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Abfindung, Befristung, Urlaub, Statusfeststellung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Beschlussverfahren und Einigungsstellen.
Neben der Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Kündigungen und Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen gehört auch die Beratung zu Themen wie Lohn, Versetzung, Urlaub, Dienstwagen, Betriebsrente, Abfindung und Kündigungsschutz zu den angebotenen Leistungen. In außergerichtlichen Verhandlungen und Prozessen vor dem Arbeitsgericht ist Ihre professionelle Vertretung unser Anliegen.
Nur durch eine strategische Planung und deren konsequente Umsetzung können arbeitsrechtliche Probleme im Unternehmen erfolgreich gelöst und in der Zukunft vermieden werden. Vor allem bei Umstrukturierungsmaßnahmen und den daraus resultierenden kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Folgen, wie auch zu den immer komplexeren Aspekten des sozialversicherungsrechtlichen Status stehen wir an Ihrer Seite.
Für Arbeitgeber und Betriebsräte unterstützen wir Sie in den Verhandlungen bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden und führen für Sie Beschlussverfahren sowie die Verfahren vor der Einigungsstelle.
In unseren Blogs informieren wir über aktuelle Rechtsfragen im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere für Geschäftsführer und Unternehmer.