Wir verfügen über eine Kompetenz, die in mehr als 20 Jahren Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entstanden ist. Hersteller von Software, Softwaresystemhäuser, Rechenzentren, Softwarehändler, Handelsvertreter, freie Mitarbeiter, Generalunternehmer und Subunternehmer im Bereich IT, Backbonebetreiber, Rechenzentren, Hosting- und Providing Unternehmen, IT- Services sowie Netzwerkwartung: Diese sind genauso unsere Kunden wie Auftraggeber, die vertragliche oder gerichtliche Unterstützung im Umgang von Rechtsfragen rund um das Thema IT wünschen. In der heutigen Zeit ist es ein Anachronismus darauf hinzuweisen, dass wir diese Leistungen selbst und durch Partnernetzwerke im In- wie Ausland erbringen. Auch die Bereiche des Datenschutzrechts und der IT- Sicherheit gehören mittlerweise mit zum Arcanum des IT-Rechts.


Neu sind in diesem Bereich unsere „Webinare/ Online-Seminare“, die wir über „Zoom“ auf rege Nachfrage in diesen „neuen“, durch corona veränderten Zeiten, anbieten.

Sobald Präsenz-Seminare wieder möglich sind, werden wir auch wieder regelmäßig  Ganztages- Seminare veranstalten, um unseren Kunden die notwendigen Grundkenntnisse und Strukturen sowie Expertenwissen zu vermitteln. 2 x im Jahr, jeweils im Frühling und Herbst sind wir in den Städten Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg, München, Leipzig.

Das Format der nur ca. 3- std. Webinare-Module 1-6 werden wir jedoch parallel beibehalten.

 

Wir beraten und erstellen AGB oder Individualverträge für folgende Themen:

  • Customzing, Parametrisierung
  • Systemverträge
  • Leasing eines EDV-Systems
  • Application Service Providing
  • Handelsvertreter
  • Großhändlervertrag Hardware
  • Informationshandel Online-Datenbanken
  • Arbeitsvertrag mit Software-Ersteller
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Projektvertrag
  • Geheimhaltungsvertrag
  • Rechenzentrumsvertrag
  • Schiedsgutachten
  • Mediation
  • Standardsoftware-Kauf, Miete
  • Hosting /Providing
  • Hardware-Vollwartung
  • Softwarepflege
  • Vertrieb von Software über Internet
  • Software as a service
  • Vertragshändlervertrag Software
  • Webdesign-Vertrag
  • Access-Providervertrag mit Kunden
  • Vertrag mit freiem Mitarbeiter
  • Outsourcing-Vertrag
  • Forschungs- u. Entwicklungsvertrag
  • Subunternehmervertrag
  • Schiedsvereinbarungen
  • Schlichtung
  • Hardware-Kauf
  • Erstellung von Individualsoftware
  • Datenschutz

Rechtsanwalt Stefan Kramer

Rechtsanwalt Stefan G. Kramer ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 auf den Bereich des EDV-Rechts spezialisiert. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der das Softwarelizenzrecht umfasst. Sein Schwerpunkt ist die Erstellung von Standard- und Individualverträgen für die Software- und Hardwarebranche, Vertragsberatungen und Durchführung von streitigen Verfahren. Stefan G. Kramer betreut zahlreiche mittelständische und größere Unternehmen in Vertragsangelegenheiten auf nationaler und internationaler Ebene. Seminare zu unterschiedlichen Fragestellungen des IT-Rechts hält Stefan G. Kramer seit dem Jahr 2000 in ganz Deutschland. Rechtsanwalt Kramer ist auch als Datenschutzbeauftragter tätig.

 

Rechtsanwältin Inge Seher ist Fachanwältin für den gewerblichen Rechtsschutz und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Sie ist bei Kramer & Partner Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Datenschutzrecht/ Compliance, IT-Vertragsrecht, Internet-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Sie berät Unternehmen zu Produkteinführungen und allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen rund um die Einführung von Marketingmethoden und – konzepten. Rechtsanwältin Seher berät außerdem Mandanten aus dem Sektor IT, Internet und E-Commerce bei Vertragsverhandlungen, Lizenzvereinbarungen und datenschutzrechtlichen Compliance-Fragen. Sie vertritt Mandanten bundesweit vor den Gerichten, insbesondere im Rahmen einstweiliger Verfügungen. Als Datenschutzbeauftragte ist sie für darüberhinaus für Firmen aus Handwerk- und IT-Bereich tätig.