Unsere Seminare
Seminar 2.1:
Softwareerstellung und Anpassung
Anmeldungen gerne direkt an folgende E-Mail-Adresse
Inhalte
Dieses Seminar richtet sich an diejenigen, die mit der Erstellung oder Anpassung von Software befasst sind. Es behandelt zudem die Themen der KI-Innenseite: Was müssen Sie in Ihrem Unternehmen organisieren, damit der KI-Einsatz rechtlich abgesichert ist? Wie passen Sie Arbeitsverträge an, welche Richtlinien brauchen Sie, und wie erfüllen Sie die Dokumentationspflichten der KI-Verordnung, ohne einen bürokratischen Apparat aufzubauen?
Wir stellen Ihnen die neusten Entwicklungen aus der Praxis vor und zeigen durch viele Beispielfälle die Neuerungen in der relevanten Rechtsprechung und den Gesetzen auf.
- Fachliche Anforderungen für Projektverträge
- Allgemeine Anforderungen für Projekte
- Kriterien für die Wahl der richtigen Projektmethodik
- Projektmodelle: Einstufler, V-Modell, Pseudo Scrum, Pseudo Canbas, Hybrider Vertrag
- Friktionen zwischen dem Werkvertragsrecht und der Arbeit von IT- Unternehmen
- Projektmethodik: Nach dem Vertragsabschluss den Konsens über den Soll-Zustand erzielen
- Rollen, Mitwirkung und Verantwortung in Rahmen von Planung und Ausführung
- Change-Vereinbarungen
- Mitwirkung, Vertragsstrafe, Verzug
- Testen/ Abnahme / Trennbarkeit von Leistungen § 323 Abs. 5 BGB
- Aufbau und Inhalt eines Werkvertrags
- Abnahme
- Gewährleistung, Haftung, Kündigung
- Lizenzrechte für Individualsoftware
- Know-how-Schutz
III. Mitarbeiterverträge und KI-Richtlinien
Anpassung der Arbeitsverträge
- Verändertes Tätigkeitsbild: Vom Entwickler zum KI-Operator – Anpassung von Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsprofilen.
- Direktionsrecht des Arbeitgebers: Kann die Nutzung von KI-Tools angewiesen werden? Kann sie untersagt werden?
- Leistungsbewertung: Neue Maßstäbe, wenn KI die Produktivität verändert.
- Variable Vergütung: Anpassung von Zielvereinbarungen und Bonusmodellen an KI-gestützte Arbeitsweise.
- Umgang mit KI-Verweigerern: Arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten.
- Geheimhaltungspflichten: Erweiterung auf KI-Prompts, Trainingsdaten, interne Prozessinformationen.
KI-Richtlinie als Anlage zum Arbeitsvertrag
- Zugelassene KI-Tools: Positivliste, Genehmigungsverfahren für neue Tools.
- Verbotene Eingaben: Kundendaten, Quellcode, personenbezogene Daten – Anonymisierungspflichten.
- Review- und Freigabepflichten: Kein KI-Output ohne menschliche Prüfung.
- Kennzeichnungspflichten: Wann und wie KI-Einsatz dokumentiert werden muss.
- Verantwortlichkeit: Der Mitarbeiter bleibt verantwortlich für den Output, nicht die KI.
- Verstöße: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Richtlinienverstößen.
IV. Betreiberpflichten: Dokumentation pragmatisch umsetzen
KI-Inventar (Bestandsaufnahme)
- Systematische Erfassung aller KI-Systeme im Unternehmen (auch eingebettete KI in Standardsoftware).
- Zuordnung der Rollen: Sind Sie Anbieter, Betreiber oder beides?
- Risikoklassifizierung pro System: Verboten / Hochrisiko / Begrenztes Risiko / Minimal.
- Verantwortlichkeitszuweisung: Wer im Unternehmen ist für welches System zuständig?
KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
- Schulungskonzept: Welche Mitarbeitergruppen brauchen welches Wissen?
- Dokumentation der Schulungsmaßnahmen: Teilnahmenachweise, Inhalte, Frequenz.
- Wirksamkeitskontrolle: Kein Prüfungszwang, aber empfohlener Nachweis.
- Jährliche Aktualisierung bei neuen Tools oder regulatorischen Änderungen.
Datenschutzrechtliche Dokumentation
- VVZ-Einträge für KI-Verarbeitungstätigkeiten.
- DSFA bei KI-Systemen mit hohem Risiko für Betroffene.
- Auftragsverarbeitung: Verträge mit KI-Anbietern (OpenAI, Microsoft, Anthropic etc.).
- Drittlandstransfer: Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse, TIA.
Transparenz- und Meldepflichten
- Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten gegenüber Kunden.
- Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen (Art. 62 KI-VO bei Hochrisiko).
Aufbewahrung von Protokollen und Logs.
Kosten je Teilnehmer:
- 300,00 Euro (netto)
Paketpreise:
- Seminar 2/1 + 2/2: 420,00Euro (Netto)
Termine
Do. 01.10.2026
13.30 Uhr – 17.15 Uhr
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartnerin Frau Gebauer telefonisch oder per Mail.
Besonderheiten bei Webinaren, Netiquette, Interaktion, Datenschutz und die Verwendung von „Zoom“
Wir verwenden für die die Webinare „Zoom“. Wir bitten Sie darum, die Kamera Ihres Geräts nach Möglichkeit einzuschalten. Interaktion: Der Moderator ermöglicht es, unverzüglich oder in Intervallen Fragen direkt oder aus dem Chat zuzulassen, die dann im Webinar vorgetragen und beantwortet werden. Alle 50 Minuten machen wir 5 Minuten Pause. Die Referenten stehen Ihnen nach Abschluss der Veranstaltung noch zur Verfügung, um Fragen beantworten zu können. Wer eine Teilnahmebestätigung braucht, muss sich bitte mit Klarnamen anmelden und die Kamera freigeschalten. Die Folien erhalten Sie vorab am Veranstaltungstag nach Eingang der Zahlung.
