Softwarelizenzrecht: Dekompilierung, § 69 e UrhG
In bestimmten Fällen ist die Dekompilierung des Objektcodes zulässig, so das Gesetz. Im Normallfall versuchen Softwarehersteller das technische Know-How eines Computerprogrammes dadurch zu schützen, dass sie das Programm nur im Objektcode überlassen. Der Objektcode offenbart im Normalfall keine Geheimnisse. Bei Programmen die nicht im Objektcode ausgeliefert werden findet sich häufig ein sogenannter Listschutz, der bewirkt, […]
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