Fachanwalt für IT-Recht

Softwareurheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcode – Entscheidung des BGH UniBasic-IDOS

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 20.09.2012 entschieden, dass für die Geltendmachung eines Anspruchs, gerichtet auf Besichtigung und Herausgabe des Quellcodes nach § 809 BGB keine allzu hohen Voraussetzungen zu stellen sind. Im Sachverhalt hatte das amerikanische Unternehmen DCI die Beklagte in Anspruch genommen auf Herausgabe des Quellcode mit der Begründung, die Beklagte vertreibe […]

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Auftragsdatenverarbeitung II Cloud Computing und Datenverarbeitung Extra EU

Nachdem zunächst einmal klargestellt wurde, dass kaum einer allgemein gültige Definition geschweige denn ein allgemein gültiges Verständnis darüber besteht, was eigentlich Cloud Computing ist, ist zu konstatieren, dass in der Literatur umstritten ist, ob Cloud Computing immer als Auftragsdatenverarbeitung zu qualifizieren ist. Das gilt auch für IAAS, also die Nutzung von externer Infrastruktur wie Rechner

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Softwarevertragsrecht: Geheimnisverrat nach § 203 StGB und Lösungen

Eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG ersetzt nicht die erforderliche Zustimmung nach § 203 StGB. § 203 StGB Bestimmte Berufskreise sind von Berufsweg besonderen Regelung zur Geheimhaltung von Geheimnissen unterworfen, so z. B. Rechtsanwälte, Mediziner und Versicherungen. Für diese Gruppen gilt, dass die Ihnen anvertrauten Informationen und Tatsachen grundsätzlich Dritten nur dann anvertraut

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Rechtsprechung des BGH im Jahre 2012 zur Angemessenen Vergütung des Urhebers

Eine angemessene Vergütung kann auch eine Pauschalvergütung sein (BGH GRUR 2012, 1031 – Honorarbilligung freie Journalisten.) Ein auffälliges Missverhältnis will der BGH dann annehmen, wenn die vereinbarte Vergütung nur die Hälfte der aus der Perspektive ex post ersichtlichen angemessenen Vergütung beträgt. Verwertungsauslöser aus Verwertung im Ausland sind dann relevant, wenn die Anwendung deutschen Rechtes vereinbart

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Softwarevertragsrecht: Leasingsgeschäft und Übertragungsverbot

In einer Entscheidung vom 28.11.2012 hat das OLG Hamm (CR2013,214) sich mit dem Thema Finanzierungsleasing und Veräußerungsverbot in Lizenzbestimmung beschäftigen müssen. Im Kern ging es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Leasingbank gegen den deutschen Vertragshändler, der dem Endkunden unter Einbeziehung einer Leasingbank Software geliefert hatte. Das Finanzierungsleasinggeschäft funktioniert dabei im Grundsatz so, dass der

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Urheberrecht: Übersicht über die it-relevanten Entscheidungen des EuGH und des BGH in dem Jahr 2012 Teil II

Verwertungsrechte Der Begriff der Verwertungsrechte nach dem Unionsrecht stimmt nicht mit dem Begriff im deutschen Urheberrecht überein. Wichtig ist, daß die nationalen Parlamente (und damit auch die durch Rechtsfortbildung befugten nationalen Gerichte) nicht berechtigt sind, den Rechtsinhabern weitergehende Verwertungsrechte zuzugestehen als dies durch das Unionsrecht in der Konkretisierung des EuGH erfolgt. Die durch die InfoSocRL

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Cloudverträge: Vertragstypen in der Cloud

Unter dem Begriff der Cloud wird die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten an IT Systemen oder IT Strukturelementen oder die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen über Datennetze durch Dritte verstanden. Das ist meine Definition, die ich mir nach vielen Verträgen und Gesprächen mit Mandanten erarbeitet habe und die keinesfalls Allgemeingültigkeit beansprucht. Entweder überlässt der ITler dem Kunden

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Softwarevertragsrecht: Was ist die Cloud?

Das Marketingdeutsch hat bewirkt, daß derzeit kaum ein einheitlicher Sprachgebrauch darüber besteht, was die Cloud eigentlich ist. Unsere Kunden aus (IT Dienstleister) berichten uns von Auftraggebern, die gerne „in die Cloud“ möchten, aber keine konkrete Vorstellung darüber haben, was sich hinter dem Begriff verbirgt. Ich habe anläßlich eines Vortrags auf der media.expo die Ansicht vertreten,

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Softwarevertragsrecht: Typische Fehler Teil IV Kompatibilität

Inkompatibilität Die Aussage, die Software solle kompatibel zur Systemumgebung sein setzt ersteinmal voraus, daß man weiß, zu welchen Systemen die Kompatitibilität eigentlich bestehen soll. Mangelnde Kompatibilität zu einem bestimmten Produkt wird juristisch nur dann als „Mangel“ im Sinne des Gewährleistungsrechts zu qualifizieren sein, wenn a.) die Kompatibilität zu einem bestimmten Produkt vereinbart war oder b)

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Softwarelizenzrecht – Typische Fehler III Verfügbarkeit der technischen Lösungen

Die dritte Fehlergruppe die in meiner Praxis oft auftritt, ist die der fehlenden Verfügbarkeit der technischen Lösung. Weniger abstrakt gesprochen: Die bestehende Software erleidet einen Totalabsturz (Fallgruppe 3a) oder die zum Betrieb des technischen Systems erforderliche Software wird nicht oder nur verspätet geliefert (Fallgruppe 3b). Beschreibung der Fallgruppe Diese Fallgruppe kann denktechnisch nur für die

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