Frankfurt

Franchise-Verträge und kartellrechtliche Aspekte

Franchise-Verträge regeln generell, welche Produkte oder Dienstleistungen auf eine bestimmte Art und Weise angeboten werden. Dabei ist es für den Franchisegeber oft sinnvoll, eine einheitliche Preisgestaltung und gegebenenfalls Gebietsschutz mit seinem Franchisenehmer vertraglich zu vereinbaren. Solche Regelungen werden jedoch durch das deutsche und europäische Kartellrecht beschränkt. Aufgrund des Verweises des § 2 Abs. 2 GWB […]

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Handelsvertreter – Vertragsrecht I

Die Handelsvertreterverträge werden regelmäßig in Form von Standardverträgen abgeschlossen. Für den Prinzipal gilt, daß bestimmte wirtschaftlich sinnvolle Regelungen nur in Form von Individualabreden wirksam abgeschlossen werden können. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von Individualabreden stellt, sind hoch: dem anderen Teil muß im Hinblick auf den gesetzesfremden Teil der vertraglichen Regelung ein Wahlrecht

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Domainrecht: Namensanmaßung durch Registrierung

Eine ältere Entscheidung des Hans. OLG zum Thema Domainrecht, die kurz geschildert werden soll. Im vorliegenden Fall wurde die Internetadresse telekom-bundesliga. eu durch einen Dritten registriert, wogegen sich die Telekom wehrte und Recht bekam. Das Hanseatische Oberlandesgericht erkannte, daß der Schutz des Namensrechts aus § 12 BGB auch dann für Unternehmen gelte, aus dem heraus

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Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG

Für die Nutzung eines Computerprogramms im ASP ist nach Ansicht des OLG München (Urt.v.7.2.2008) auch dann die Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte an dem Programm erforderlich, wenn keine Übertragung von Programmdaten erfolgt. Nach §69c bedarf es für die Nutzung eines Computerprogramms der Zustimmung des Rechteinhabers. Der § 69c UrhG normiert eine Reihe von Nutzungshandlungen. Nach

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AGB Recht: Wettbewerbsverbote

Nach einer Entscheidung des BGH aus dem letzten Jahr müssen Wettbewerbsverbote verschiedene Kriterien erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Maßstab sind in erster Linie die §§ 74 II HGB, § 1 GWB. Bis 2008 hatte der BGH erkannt, daß ein „bloßes anzuerkennendes Interesse“ an der Nebenabrede ausreichen würde. Diese Rechtsprechung wurde nun verschärft. Ein Wettbewerbsverbot

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Markenrecht: Mineralwasser aus Alaska

Nach Art. 7 Abs. 1 c der EU-Verordnung 40/94 sind solche Zeichen von der Eintragung in das Gemeinschaftsmarkenregister ausgeschlossen, die dem Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der

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Softwarelizenz: Erwerb von Produkt Keys

Der Erwerb von Produkt-Keys ersetzt nicht den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte, so das LG Frankfurt. Die Entscheidung ist vom OLG Frankfurt bestätigt worden. Ein Händler warb über ein Online-Portal damit, daß  Product-Keys für bestimmte Hardware einsetzbar seien. Die Keys dienen zur Freischaltung der Software. Das Gericht entschied, daß die Keys nur für die reine Freischaltung

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Vertragsstrafe in AGB

Vertragsstrafen sollen zum einen den Schuldner zur vertragsgemäßen Leistung anhalten, zum anderen sollen sie dem Gläubiger auf einfache Weise zum Ersatz von Schäden verhelfen. Der Schuldner soll richtig und rechtzeitig leisten. Falls er zu spät oder nicht vertragsgemäß leistet, soll der Gläubiger nicht auch noch auf den langen Weg des Nachweisens des konkreten Schadens verwiesen werden.

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Wettbewerbsrecht: Jeder 100. Einkauf gratis

Der BGH hat mit Entscheidung vom 22.01.2009, Az. I ZR 31/06, festgestellt, dass die Werbung „jeder 100. Einkauf gratis“ keine Wettbewerbsrechtsverletzung darstellt. Klägerin war der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Die Beklagte betreibt eine Vielzahl von „Extra Verbrauchermärkten“ und warb mit dieser Aktion für eine Woche. Die Klägerin hielt die Werbung für wettbewerbswidrig, da einerseits

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Markenrecht: Die Nutzung eines Zeichens als Marke oder als Titel

Marken haben eine Herkunftsfunktion: Die Produkte eines Unternehmens sollen dadurch von denen eines anderen Unternehmens unterschieden werden. Titel hingegen haben die Funktion Werke, wie z.B. Bücher, Zeitschriften, Theaterstücke, Computerprogramme, etc. voneinander zu unterscheiden. Aufgrund der unterschiedlichen Funktionen sind Marken und Titel – obgleich sie beide im Markengesetz geregelt sind – nicht gleichzusetzen. Hat man eine

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