Marken

Wettbewerbsrecht: Alles nur geklaut? Nachahmerprodukte können zulässig sein.

Grundsätzlich gilt: Gestalterisch (nahezu) identische Produkte der Konkurrenz muss ein Unternehmen nicht dulden. Das Wettbewerbsrecht verbietet solche Plagiate. Eine wichtige Ausnahme hat der BGH in gleich zwei Entscheidungen im Jahr 2013 aufgestellt: Haben die Abnehmer ein besonderes Interesse an einer auch optischen Kompatibilität, können Nachahmungen zulässig sein. Wie oft die Richter des 1. Senats während […]

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Markenrecht: BGH stärkt das Keyword-Advertising erneut

Inhaber bekannter Marken müssen weiter damit leben, dass sich Wettbewerber mittels Keyword-Advertising die Früchte ihrer Popularität zunutze machen. Das hat der BGH erneut entschieden (Urteil vom 20.02.2013 – I ZR 172/11 – Beate Uhse) und bleibt damit seiner Linie treu. Bereits im Jahr 2012 hatten die höchsten deutschen Richter erklärt, dass, wer nach Produkten bestimmter

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Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung

Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ist ein wesentlicher Grundsatz, der sowohl für deutsche Marken als auch für Gemeinschaftsmarken berücksichtigt werden muss. Dahinter steht der Gedanke, dass der Schutz des Zeichens mit einer tatsächlichen Benutzung verknüpft ist. Die rechtserhaltende Benutzung von Marken ist in § 26 MarkenG geregelt bzw. in Art. 15 GMV geregelt. Der Markeninhaber

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Markenrecht: Markenmäßige Verwendung eines gemeinfreien Kunstwerkes

In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall ging es um Marmormosaiken, die mit Motiven der Medusa versehen waren. Der angebliche Verletzer und Beklagter hat angegeben, die Figur der in der Glyptothek in München ausgestellten Medusa von Phidias aus der Sammlung Ronandini als Vorbild für dieses Medusa Motiv in seinen Marmormosaiken verwendet zu haben. Der

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Markenrecht: sprachliche Unterschiede bei einer Gemeinschaftsmarke

In einer Entscheidung vom EuG vom 15.05.2012, Az. T-280/12, ging es um die Frage der Relevanz der unterschiedlichen Sprachen der Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr. Im konkreten Fall ging es um ein Widerspruchsverfahren vor dem EuG. Die Inhaberin einer älteren Gemeinschaftsmarke hatte Widerspruch gegen die Eintragung einer jüngeren Gemeinschaftsmarke eingelegt.

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Markenrecht: Bestimmtheit der Waren und Dienstleistungen:

In einer aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.06.2012, Az. C-307/10, hat das Gericht entschieden, dass Waren und Dienstleistungen klar und eindeutig spezifiziert werden müssen, um es der entsprechenden Behörde zu ermöglichen, aufgrund der so spezifizierten Waren und Dienstleistungen den Umfang des Markenschutzes feststellen zu können. Im konkreten Fall ging es um ein sehr häufig auftretendes

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Markenrecht: Verstoß gegen die guten Sitten

In einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts wurde nunmehr festgestellt, dass die Wort-/Bildmarke „Ficken Liquors“ anmeldungsfähig sei, siehe Beschluss des BPatG vom 28.09.2011, Az. 26 W (pat) 44/10. Die Anmeldung dieses Zeichens war deshalb problematisch, da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Auffassung vertreten hat, dass dieses Zeichen gegen die guten Sitten verstoße. Das Markengesetz

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Markenrecht: Die Relevanz von Vermarktungskonzepten

Bei der Prüfung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen kommt es auf die abstrakte Verwechselungsgefahr an. Die konkrete Verkaufssituation ist dabei unerheblich. Anhand dieser abstrakten Verwechslungsgefahr wird sodann aufgrund der drei maßgeblichen Hauptfaktoren geprüft, ob eine solche Verwechslungsgefahr vorliegt. Diese drei Hauptfaktoren sind: die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen sowie

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Markenrecht: Firmenmäßiger und markenmäßiger Gebrauch

Das Markengesetz regelt sowohl das Recht der Marken als auch das Recht der geschäftlichen Bezeichnungen. Die geschäftlichen Bezeichnungen sind in § 5 MarkenG definiert und werden in die Unternehmenskennzeichen und Werktitel unterteilt. Grundsätzlich gilt unter diesen unterschiedlichen Kennzeichen der Grundsatz, dass dem Inhaber eines prioritätsälteren Zeichens die besseren Rechte zustehen. Das bedeutet, dass der Inhaber

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Markenrecht: Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit der Marke eines bekannten Automobilherstellers

Viele Autoreparaturwerkstätten, die keine Vertragswerkstatt eines Automobilherstellers sind, sind darauf angewiesen, potentiellen Kunden mitzuteilen, welche Automarken sie reparieren. Solche Werbung bedarf allerdings der Nennung der jeweiligen Automarke, was jedoch markenrechtliche Fragen mit sich bringt: Wann darf die Marke eines Automobilherstellers benannt werden und wie weit geht eine solche Befugnis? Das Markengesetz sieht eine Regelung für

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