Markenrecht

Markenrecht: Staatswappen, Staatsflaggen und andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen in einer Marke

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 sind solche Marken von der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt ausgeschlossen, sofern sie Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten. § 8 MarkenG regelt nämlich die absoluten Schutzhindernisse, die das Deutsche Patent- und Markenamt von […]

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Markenrecht: Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben sind Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Solche Angaben werden national und international geschützt. So werden z.B. in §§ 126 ff MarkenG die Herkunftsangaben geschützt. Daneben gibt es eine Vielzahl internationaler Abkommen

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Domainrecht: Kennzeichenrecht

Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Titel Bei der Registrierung einer Domain müssen die Rechte Dritter beachtet werden, da Konflikte mit schon bestehenden Kennzeichnungsrechten wie Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Titel vermieden werden sollten.  Markenschutz entsteht durch die Eintragung in ein Register, durch Verkehrsgeltung oder durch notorische Bekanntheit. Da es schwierig ist nachzuweisen, dass ein Zeichen den Status

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Markenrecht: Die Anbringung einer Marke auf Spielzeugmodellen

Wann darf eine Marke eines Dritten auf einem Spielzeugmodell verwendet werden? Die Frage hängt insbesondere davon ab, ob die Anbringung der Marke auf dem Spielzeug auch als Herkunftshinweis verstanden werden kann. In anderen Worten: Wenn der Verbraucher das Spielzeugmodell mit der Marke eines Dritten sieht, wird er davon ausgehen, dass dieser Dritte das Modell selbst

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Markenrecht: Die Bedeutung des ersten Wortes in einem Mehrwort-Zeichen

Einführung: Im Markenrecht stellt sich häufig das Problem, ob zwischen zwei sich gegenüberstehenden Marken eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Eine Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn der Verkehr davon ausgehen könnte, dass die betroffenen Waren und Dienstleistungen aus demselben Unternehmen stammen. Selbst wenn nur der Eindruck entsteht, dass die Inhaber der Marken wirtschaftlich miteinander verbunden sind, kann eine Verwechslungsgefahr

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Markenrecht: Titelschutz – Geringe Unterscheidungskraft, Beschränkter Schutzumfang

Viele Unternehmen verkennen, dass eine Markenanmeldung nicht immer den richtigen Schutz mit sich bringt. Eine Marke ist ein Herkunftshinweis. Der Verkehr wird durch das Zeichen auf die Herkunft einer bestimmten Ware oder Dienstleistung hingewiesen. Dadurch sollen die Produkte eines Herstellers von den Produkten eines anderen Herstellers abgegrenzt werden.  In manchen Fällen möchte man jedoch ein

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Markenrecht: Grundlagen der Markenrechtsverletzung II

Einleitung Siehe Beitrag: Grundlagen der Markenrechtsverletzung I Gültige Marke  In letzter Zeit sind häufiger Löschungsanträge gegen den Bestand der Marke gestellt von Seiten des Verteidigenden gestellt worden.[6] Diese Strategien bergen Risiken. Zum einen ist das Gericht an den Bestand Eintragung gebunden. Solange das DPMA nicht die Löschung der Marke beschlossen hat, muß das Gericht die

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Markenrecht – Grundlagen der Markenrechtsverletzung

§ 14 Markengesetz ist eine Vorschrift von enormer Bedeutung. In einem normalen Kommentar zum Markengesetz macht die Kommentierung alleine dieser Vorschrift wenigstens 10 % des Gesamtumfanges des Werkes aus.[1] Die Vorschrift betrifft nicht nur Inhaber eingetragener Marken, sondern auch die Inhaber von Marken, die Kraft Verkehrsgeltung oder aufgrund von Bekanntheit sich durchgesetzt haben. Über die

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Markenrecht: Verwässerung und Verwechslungsgefahr

Einführung In der Praxis haben wir es regelmäßig mit Fällen der Verwechslungsgefahr zu tun. Das bedeutet, dass wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen einer ältern Marke und einem jüngeren Zeichen vorliegt, der Inhaber der jüngeren Marke auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Hat der Inhaber der jüngeren Marke bereits selbst die Eintragung

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Unterlassungsanspruch wegen der Registrierung einer Domain?

Vor dem Landgericht Hamburg wurde erneut eine domainrechtliche Problematik entschieden.  Die Klägerin war Inhaber der Marke „area 45 cycles“. Der Beklagte hatte (wohl) diverse Topleveldomains mit diesem Zeichen angemeldet, obgleich ihm keine eigenen Rechte an diesem Zeichen zustanden.* Bei der .com Domain war auch ein Angebot des Beklagten hinterlegt, das sich an Deutsche richtete. Die

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