Markenrecht

Markenrecht: BGH stärkt das Keyword-Advertising erneut

Inhaber bekannter Marken müssen weiter damit leben, dass sich Wettbewerber mittels Keyword-Advertising die Früchte ihrer Popularität zunutze machen. Das hat der BGH erneut entschieden (Urteil vom 20.02.2013 – I ZR 172/11 – Beate Uhse) und bleibt damit seiner Linie treu. Bereits im Jahr 2012 hatten die höchsten deutschen Richter erklärt, dass, wer nach Produkten bestimmter […]

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Markenrecht: Ernsthafte Benutzung einer Gemeinschaftsmarke

Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der EuGH einem der zentralen Begriffe des europäischen Markenrechts Kontur gegeben. In dem mit Spannung erwarteten Urteil in Sachen ONEL/OMEL legten die Luxemburger Richter Maßstäbe dafür fest, wann eine Gemeinschaftsmarke „in der Gemeinschaft ernsthaft benutzt wird“ (Urteil vom 19. Dezember 2012 – C-149/11). Konsequent im Sinne des europäischen Binnenmarkts entschied

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Markenrecht: Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen

 Bei der Kollisionsprüfung zwischen zwei Zeichen steht häufig die Frage im Vordergrund, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen vorliegt. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr kann bedeuten, dass ein relatives Schutzhindernis im Rahmen des Eintragungsverfahrens vorliegt. Dies kann entsprechende Folgen bei der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor dem zuständigen Amt haben. Die Verwechslungsgefahr muss auch berücksichtigt werden, wenn

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Markenrecht: Gestaltung eines schutzunfähigen Wortbestandteils

In der Praxis bestehen immer wieder Probleme bei der Anmeldung von Zeichen, die eine sehr niedrige Unterscheidungskraft aufweisen oder gar schlichtweg als schutzunfähig wegen mangelnder Unterscheidungskraft eingestuft werden können. In der Regel bemüht sich der Anmelder die objektiven Eintragungshindernisse wegen fehlender Unterscheidungskraft dadurch zu überwinden, indem er das Zeichen als Wort-Bildmarke eintragen lässt. Durch die

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Markenrecht: Der Vereinsname als Marke

Die Eintragung von Vereinsnamen ist immer wieder problematisch. Gerade vor dem Deutschen Patent- und Markenamt werden solche Anmeldungen häufig wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Dabei wird nicht selten beanstandet, dass das Zeichen des Vereins für die konkreten Waren und Dienstleistungen nicht als Herkunftshinweis dient, sondern eine Identifizierungsfunktion innehaben. Daneben muss im Einzelfall geprüft werden, ob für

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Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung

Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ist ein wesentlicher Grundsatz, der sowohl für deutsche Marken als auch für Gemeinschaftsmarken berücksichtigt werden muss. Dahinter steht der Gedanke, dass der Schutz des Zeichens mit einer tatsächlichen Benutzung verknüpft ist. Die rechtserhaltende Benutzung von Marken ist in § 26 MarkenG geregelt bzw. in Art. 15 GMV geregelt. Der Markeninhaber

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Markenrecht: sprachliche Unterschiede bei einer Gemeinschaftsmarke

In einer Entscheidung vom EuG vom 15.05.2012, Az. T-280/12, ging es um die Frage der Relevanz der unterschiedlichen Sprachen der Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr. Im konkreten Fall ging es um ein Widerspruchsverfahren vor dem EuG. Die Inhaberin einer älteren Gemeinschaftsmarke hatte Widerspruch gegen die Eintragung einer jüngeren Gemeinschaftsmarke eingelegt.

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Markenrecht: Bestimmtheit der Waren und Dienstleistungen:

In einer aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.06.2012, Az. C-307/10, hat das Gericht entschieden, dass Waren und Dienstleistungen klar und eindeutig spezifiziert werden müssen, um es der entsprechenden Behörde zu ermöglichen, aufgrund der so spezifizierten Waren und Dienstleistungen den Umfang des Markenschutzes feststellen zu können. Im konkreten Fall ging es um ein sehr häufig auftretendes

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Markenrecht: Verstoß gegen die guten Sitten

In einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts wurde nunmehr festgestellt, dass die Wort-/Bildmarke „Ficken Liquors“ anmeldungsfähig sei, siehe Beschluss des BPatG vom 28.09.2011, Az. 26 W (pat) 44/10. Die Anmeldung dieses Zeichens war deshalb problematisch, da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Auffassung vertreten hat, dass dieses Zeichen gegen die guten Sitten verstoße. Das Markengesetz

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Markenrecht: Die Relevanz von Vermarktungskonzepten

Bei der Prüfung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen kommt es auf die abstrakte Verwechselungsgefahr an. Die konkrete Verkaufssituation ist dabei unerheblich. Anhand dieser abstrakten Verwechslungsgefahr wird sodann aufgrund der drei maßgeblichen Hauptfaktoren geprüft, ob eine solche Verwechslungsgefahr vorliegt. Diese drei Hauptfaktoren sind: die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen sowie

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