Softwareverträge

Software Lizenzrecht: Ratschläge für Auftraggeber Teil 1 – Mängel bei der Planung

Worauf muss ein Auftraggeber bei der Gestaltung eines Vertrags über die Einführung und den Betrieb von Software achten? Typisches Szenario Fall 1: AG (Auftraggeber) beauftragt AN (Auftragnehmer) mit der Einführung von Software. AN hat auf der Grundlage einer Standardsoftware eine Branchenlösung entwickelt und soll diese bestehende Lösung noch weiter an die Bedürfnisse des AG anpassen. […]

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AGB Recht Teil III: Aufwendungsersatz als Teil der Haftung

Ich habe bereits dargelegt, daß der Jurist mit dem, was der Laie unter dem Begriff der „Haftung“ versteht den Schadensersatz meint. In vielen Verträgen wird das Thema Aufwendungsersatz komplett vergessen. Dabei kann gerade im Bereich Maschinen und Anlagebau oder im Projektgeschäft der Aufwendungsersatz mehr Geld kosten als der Schadensersatz. Das Gesetz besagt, daß der Käufer

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II

Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) oder Individualvereinbarungen verwendet werden und b) ob dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software endgültig oder nur zeitlich beschränkt übertragen werden. Die hier gemachten Ausführungen gelten nur für den Bereich der

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AGB-Recht: Haftung Teil II mittelbare und unmittebare Schäden

Im Gegensatz zu dem Amerikanischen Recht kennt das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen mittebaren oder unmittelbaren Schäden. Es kommt nicht darauf an, ob der Schaden unmittelbar an dem verletzten Rechtsgut selbst eingetreten ist oder an anderen Rechtsgütern. Falls Sie mit dieser Terminologie nichts anfangen können, möchte ich es mit einem Beispiel versuchen: Falls Sie einen

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle

I. Einzelplatz und Netzwerkbetrieb Diese Form der Lizenzierung bereitet juristisch betrachtet keine Schwierigkeiten. Wie bereits an anderer Stelle ausführlich dargelegt, setzt der § 69 c Nr. 1 UrhG an dem Begriff „Vervielfältigung“ an. Die Nutzungshandlung, für die der Lizenzgeber nach dem genannten Paragrafen Geld verlangen kann, besteht in der Anfertigung einer permanenten Kopie oder in

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AGB-Recht: Verlängerter Eigentumsvorbehalt I

Unter dem Begriff des verlängerten Eigentumsvorbehalts wird eine rechtliche Konstruktion verstanden, nach deren Inhalt sich der AGB-Verwender anstelle der ursprünglichen Sicherheit am Eigentum andere Sicherheiten abtreten lässt. So wird vereinbart, dass anstelle des Eigentumsvorbehalts eine künftige Sicherheit durch Abtretung von Erlös- oder Verarbeitungsforderungen eingeräumt werden. An die Stelle der zu sichernden Forderungen tritt der Ersatz.

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AGB-Recht: Haftung Teil I

Übersicht: In den Gesprächen mit unseren Mandanten in den Seminaren, die wir über IT- und AGB-Recht halten, wird immer wieder klar, dass Juristen einen Jargon sprechen, also eine Fachsprache sprechen, die sich ganz erheblich von dem anderer Menschen unterscheidet. Diese Reihe von Beiträgen gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die juristischen Regelungen, die zu bedenken

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil IV

Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel: Eine Maschine wird verleast (Abzahlungslease); über das Vermögen des Leasingnehmers (Kunde) wird insolvenz angemeldet. Die Bank kann aufgrund ihrer Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt) die Sache bei dem

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Das ergibt sich einfach daraus, daß das Leasinggeschäft in diesem Fall eben in seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht als Mietvertrag zu bewerten ist. Gegen die Vermietung von

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil II

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des vertraglichen Verbots Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Der juristische Hintergrund 1) Bei dem Verbot der rentalrights AGB der Hersteller handelt es sich um  wettbewerbsbehindernde Regelungen, die kartellrechtlich nicht haltbar sein werden. Man kann die

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