Vertrag

AGB Recht: Vorauszahlungspflichten im Werkvertrag

Der BGH (MDR 13,508) hat eine Entscheidung über die Wirksamkeit einer Klausel erlassen, die sich auf die Vorauszahlungspflicht in Werklieferverträgen bezieht. Danach sei die „Käuferin“ verpflichtet, den „Kaufpreis“ spätestens bei der Anlieferung einer Küche zu liefern. Im Sachverhalt ging es um einen Vertrag, mittels dessen eine Komplettküche erworben und eingebaut wurde. Übertragbar ist diese Entscheidung […]

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Softwarevertragsrecht: Leasingsgeschäft und Übertragungsverbot

In einer Entscheidung vom 28.11.2012 hat das OLG Hamm (CR2013,214) sich mit dem Thema Finanzierungsleasing und Veräußerungsverbot in Lizenzbestimmung beschäftigen müssen. Im Kern ging es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Leasingbank gegen den deutschen Vertragshändler, der dem Endkunden unter Einbeziehung einer Leasingbank Software geliefert hatte. Das Finanzierungsleasinggeschäft funktioniert dabei im Grundsatz so, dass der

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Urheberrecht: Übersicht über die it-relevanten Entscheidungen des EuGH und des BGH in dem Jahr 2012 Teil II

Verwertungsrechte Der Begriff der Verwertungsrechte nach dem Unionsrecht stimmt nicht mit dem Begriff im deutschen Urheberrecht überein. Wichtig ist, daß die nationalen Parlamente (und damit auch die durch Rechtsfortbildung befugten nationalen Gerichte) nicht berechtigt sind, den Rechtsinhabern weitergehende Verwertungsrechte zuzugestehen als dies durch das Unionsrecht in der Konkretisierung des EuGH erfolgt. Die durch die InfoSocRL

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Softwarelizenzrecht – Typische Fehler III Verfügbarkeit der technischen Lösungen

Die dritte Fehlergruppe die in meiner Praxis oft auftritt, ist die der fehlenden Verfügbarkeit der technischen Lösung. Weniger abstrakt gesprochen: Die bestehende Software erleidet einen Totalabsturz (Fallgruppe 3a) oder die zum Betrieb des technischen Systems erforderliche Software wird nicht oder nur verspätet geliefert (Fallgruppe 3b). Beschreibung der Fallgruppe Diese Fallgruppe kann denktechnisch nur für die

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Softwarelizenzrecht: Typische Fehler II – Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Istzustand der Software

Abweichung zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software Dieser Mangeltyp zeichnet sich dadurch aus, dass eine Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software besteht. Natürlich lässt sich darüber trefflich diskutieren, ob frustrierte Erwartungshaltungen des Kunden tatsächlich einen Mangel begründen. Aber das Gesetz sagt aus, dass sich die Ware

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Softwarevertragsrecht: Abgrenzung von Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht

Einleitung Die Abgrenzung zwischen Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht spielt für die IT an verschiedenen Stellen eine große Rolle. Das IT Unternehmen empfindet eine Qualifikation als Dienstvertrag zu Recht als vorteilhaft. Im Dienstvertragsrecht gibt es keine Gewährleistung, der Lohn ist auch dann zu zahlen, wenn kein bestimmter Erfolg eintritt. Der Kunde wiederrum empfindet diese Einordnung aus den

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Softwarelizenzrecht: Typische Mängel I

Einteilung der Mängel Softwaremängel lassen sich in verschiedene Gruppen einordnen. Die Entäuschungen von Kunden lassen sich mindern, wenn Sie man sich darüber klar ist, welche Fehler in welcher Phase auftreten können und wie diesen Fehlern vorgebeugt werden kann. Software ist ein hochkomplexes technisches System und es ist falsch zu glauben, daß die Botschaften der Werbung

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Softwarevertragsrecht: Funktion des Pflichtenhefts und Verantwortlichkeiten Teil 1

A. Begriff Zunächst einmal mehr darauf hinzuweisen, daß es in der Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch für das gibt, was man unter einem Pflichtenheft versteht. Zwar kann man unter Rückgriff auf die DIN 66231 (Programmentwicklungsdokumentation) oder DIN 69901 (Projektwirtschaft) eine Reihe von Anhaltspunkten gewinnen, was Inhalt eines Pflichtenhefts sein sollte. Das Problem an allen DIN´s im

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Lizenzvertrag Kaufvertrag Nacherfüllung Software BGH Entscheidung 17102012

Die Entscheidung des BGH vom 17.10.2012 erging im Rahmen eines Vertrags über die Lieferung von Granulat für einen Sportplatz und so kann man sich auf den ersten Blick schon fragen, was dies mit der Zielgruppe unserer Kanzlei – Software, Hardware, Maschinenbau, Medizinprodukte) zu tun hat. In der Sache ging es darum, daß ein Unternehmen einer

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AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil III)

Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Autowaschanlagen wirksam in den Vertrag einbezogen (siehe Teil II), ist zu fragen, ob sie den zwingenden Anforderungen des AGB-Rechts genügen (siehe auch Teil I). Insbesondere Klauseln zu Ausschlussfristen sind häufig fehlerhaft. „Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.“ Mit

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