Kramer & Partner Rechtsanwälte

  • Home
  • Kanzlei
    • Pflichtangaben
    • Anfahrt
    • Stellenangebote
    • Partner
  • Seminare
    • Seminar Allgemeines Vertragsrecht für IT-Unternehmen 2013
    • Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge 2012
    • Seminare Datenschutzrecht
    • Seminar “Verträge in der Cloud”
    • Seminar: GmbH-Geschäftsführung
  • Leistungsbereiche
    • AGB/Vertragsgestaltung
    • Arbeitsrecht
    • Datenschutz
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handel, Transport und Vertrieb
    • Informationstechnologie & EDV
      • Softwarevertragsrecht: Bedeutung des Pflichtenheft und die Verantwortung für dessen Erstellung
    • Internet/Onlinehandel
      • Sie haben eine Abmahnungen erhalten.
    • Ärzte- und Medizinprodukte
  • Blog
  • Archiv
Sie sind hier: Home / Seminare / Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge 2012

Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge 2012

Datum/Ort: Seminar Übersicht
Kosten: 265,00 € (netto)

Die Referenten

rechtsanwalt_kramer
Stefan G. Kramer ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine vertragsrechtlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Lizenzvertragsrechts, AGB für Ein- und Verkauf, Wartung, Reparatur, Werklieferung, Beratungs- und Projektverträge. Im Bereich des AGB Rechts führt er Seminare seit dem Jahr 2005 durch, für die Mandanten aus den Bereichen Maschinenbau, Anlagenbau werden Seminare seit dem Jahr 1996 veranstaltet.
rechtsanwaeltin_rausch
Susan B. Rausch ist seit dem Jahr 2000 als Anwältin zugelassen und ebenfalls Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Frau Rausch ist beratend und forensisch in den Rechtsgebieten des IT-Rechts, des Geschmacksmuster-,Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht tätig.
Als US-Amerikanerin ist Frau Rausch insbesondere für die Begleitung von internationalen Vertragsverhandlungen auf diesen Gebieten zuständig. Bei Kramer & Partner ist sie für die Bereiche der Prozessführung und des Forderungseinzugs zuständig.
Rechtsanwalt_Soenke_Hoeft
Sönke Höft ist Rechtsanwalt seit 1999, Fachanwalt für Steuerrecht und Wirtschaftsmediator. Im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts berät er Unternehmer bei der Vertragsgestaltung, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und bei der Konfliktlösung.

Inhaltsbeschreibung

Allgemeine Themen

  • Vertragsmanagement
  • Angebot / Annahme
  • AGB / Definition/ Einbeziehung in die Verträge
  • Unwirksame Klauseln
  • Individualvereinbarung
    Ausverhandeln von Einzelregelungen
  • Nutzung von Software
  • Bewertung von Lieferanten AGB
  • Typische Klauseln
  • Beratung / Aufklärung
  • Schutzrechte
Sonderthemen

  • Versicherbarkeit von Risiken
  • Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Internationaler Geschäftsverkehr
    Anwendbares Recht
    Zuständigkeit der Gerichte
    Schiedsverfahren
    Vertragsschluss
  • Transportrechtliche Aspekte
    Incoterms® 2010
  • Exportbestimmungen
  • Urheber- / Marken- / Patentrecht
    Softwarelizenz (ggf.)
    Definition von Nutzungsrechten
    Vertragliche Regelung der Nutzungsrechte
  • Gerätesicherheit
    Deutschland / EU / International
    CE-Kennzeichen
    Produkthaftungsgesetz
Allgemeine Klauseln

  • Leistungsbeschreibung
  • Haftung für Schadensersatz und
    Aufwendungsersatz
  • Rückabwicklung
  • Versand, Verpackung, Transport
  • Projektmanagement
  • Gewährleistung
  • Mitwirkungspflichten
  • Preis- / Zahlungsbedingungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Auftragsänderung /
    Terminänderung
  • Ersatzteile, Wartung
  • Sicherheit und Umweltschutz
  • Wettbewerbsklauseln
  • Geheimhaltung
  • SLA (Service Level)
  • Schichtung / Schiedsgericht
  • Mitarbeiterabwerbung
  • Salvatorische Klausel

Termine und Veranstaltungsorte

Ort Termin
Junges Hotel Hamburg
Kurt-Schumacher-Allee 14
20097 Hamburg
16.02.2012
Ort Termin
InterCityHotel Frankfurt
Poststraße 8
60329 Frankfurt
23.02.2012

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf 265,00 € (netto). In der Seminarpauschale enthalten sind ein Mittagessen sowie je eine kleine Kaffeepause am Vor- und Nachmittag.

Anmelde- und Stornierungsfristen

Eine Anmeldung zum Seminar ist erforderlich und per E-Mail oder Telefax (040/349 603 20 oder 069/274 015 869) möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und wir behalten uns das Recht vor, ein Seminar bei weniger als 6 Teilnehmern bis zu 10 Tage vor Durchführung des Seminars abzusagen .

Jede Stornierung kostet eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 € (netto). Bis zu einem Monat vor der Durchführung des Seminars können Sie gegen Erstattung der Aufwandspauschale eine Stornierung erklären. Danach wird zusätzlich die Hotelkostenpauschale in Höhe von 50,00 € (netto) fällig. 10 Werktage vor Seminarbeginn wird die komplette Seminargebühr fällig, wenn es uns nicht gelingt, Ihren Platz anderweitig zu vergeben.

Sollten Sie verhindert sein, kann auch eine andere Person an Ihrer Stelle teilnehmen. Wir bitten Sie, uns dies bis 24 Stunden vor Seminarbeginn schriftlich, per E-Mail oder Telefax mitzuteilen. Teilnahmebescheinigungen werden auf Anfrage erteilt.

Skript

Sie erhalten ein ausführliches Skript (Folienpräsentation).

Service für Sie: Ausdrucken, per E-Mail verschicken, Teilen:
  • Print
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • email
  • PDF
  • RSS

Kontakt

Kramer & Partner Hamburg
Mönckebergstraße 10 (Barkhof)
20095 Hamburg
Telefon: 040 - 349 603 39
Telefax: 040 - 349 603 20
E-Mail: info@anwaltskanzlei-online.de

Zweigniederlassung:
Kramer & Partner Frankfurt a.M.
Mainzer Landstraße 50
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 274 015 869
Telefax: 069 - 274 015 111

Kontaktanfrage

  1. Captcha
 

Neues aus dem Blog der Anwaltskanzlei

  • Pflichtteilsvermeidungstrategien – Teil 4 : Erbrechtlicher Schenkungsbegriff
  • Softwarelizenzrecht: Typische Fehler II – Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Istzustand der Software
  • Pflichtteilsvermeidungstrategien – Teil 3 : Lebzeitige Rechtsgeschäfte
  • GmbH: Der GmbH Geschäftsführer muss sich so organisieren, dass er die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft kennt – Geschäftsführer
  • Pflichtteilsvermeidungstrategien – Teil 2 Verzichtsverträge

Rechtsgebiete

  • AGB- und Vertragsrecht
    • AGB
    • AGB Online Handel
    • Einkauf/ Verkaufsbedingungen
    • Kaufrecht
    • Maschinenbau
    • Werklieferverträge
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitnehmerdatenschutz
    • Arbeitnehmerentsendung / Arbeitnehmerüberlassung
    • Arbeitsvertragsgestaltung
    • Kollektives Arbeitsrecht
    • Kündigung / Kündigungsschutz
    • Sonstiges Arbeitsrecht
    • Tarifvertragsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
    • Geschäftsführer
    • Gesellschafter
    • GmbH
    • Kapitalgesellschaften
    • Personengesellschaften
    • Sanierung/Insolvenz
  • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Lizenzrecht
    • Markenrecht
    • Musikrecht
    • Patentrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
    • Betriebskosten
    • Vertragsrecht
  • Handels-, Transport- und Zollrecht
    • Handelskauf
    • Unternehmenskauf
    • Vertriebsrecht
  • Informationstechnologie und Edv
    • Datenschutz
    • Dienstverträge
    • Hardwareverträge
    • Online Services
    • Open Source und freie Software
    • Outsourcing
    • Softwareurheberrecht
    • Softwareverträge
  • Internetrecht
    • Domainrecht
    • E-Commerce / AGB
    • Medienrecht
    • Telekommunikation
  • Juristische Informationen
  • Vergaberecht
  • Verwaltungsrecht

Nach oben

Copyright © 2010 · Pflichtangaben/Impressum · by TESTROOM - SEO Hamburg