Rechtsanwältin Inge Seher und Rechtsanwalt Stefan Kramer sind bei Kramer&Partner Ihre Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzrechts. Neben Unternehmen aus der Privatwirtschaft beraten wir auch öffentlich rechtliche Betriebe (Eigenbetriebe) zu sämtlichen Fragen des Datenschutzrechts (öffentliche und nicht-öffentliche Stellen im Sinne des BDSG), insbesondere bei der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und bei der Prüfung von datenschutzrechtlich relevanten Einzelmaßnahmen gegenüber Kunden, Mitarbeitern, im Online-Bereich sowie bei der Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte (z.B. Software-Dienstleister, Büroservices).
Zu unseren Mandanten zählen Firmen aus den Bereichen Software, Medizin, Einzelhandel sowie Kommunen. Wir führen regelmäßig Seminare und Schulungen zu den aktuellen Rechtsfragen und Änderungen in den Bereichen des Datenschutzrechts durch.
Insbesondere bieten wir Leistungen zu folgenden Bereichen aus dem Datenschutzrecht:
Schulung / Beratung von internen Datenschutzbeauftragten
- Ab wann ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach § 4 f BDSG zu bestellen?
- Wie bestelle ich einen betriebliche (internen) Datenschutzbeauftragten?
- Wen soll ich als Datenschutzbeauftragten bestellen? Welche Personen kommen hierfür in Frage?
- Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (§ 4g BDSG)
- Der Datenschutzbeauftragte soll die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen.
- Mitarbeiter schulen. Diese Aufgaben erfüllt der Datenschutzbeauftragte, indem er sich zunächst einen Überblick über die im Betrieb bestehenden Verfahren verschafft. Sowohl im
Bereich der Kundendaten (Buchhaltung, Vertrieb etc.) als auch im Bereich der Personalabteilung (Daten der Mitarbeiter).
Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter:
- Hinwirken auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (§ 4 f BDSG)
- Schulung von Mitarbeitern in sämtlichen relevanten Bereichen des Datenschutzrechts
- Beratung und Erstellung von Vereinbarungen zum Umgang mit Datenverarbeitungsanlagen.
- Beratung und Erstellung von Vereinbarung zum Umgang mit der privaten Nutzung der Mitarbeiter des Internets, Email und Telefon.
- Hilfestellung / Beratung bei der Frage der Videoüberwachung von Anlagen.
- Beratung bei der Speicherung / Verarbeitung von personenbezogenen Daten z.B. durch Adresshändler, Auskunfteien, Scoring – Firmen (§§ 28, 28a, 28b, 29 BDSG).
- Beratung von vornehmlich IT-Firmen im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung (z.B. bei Outsourcingprojekten) gem. § 11 BDSG.
Rechtsanwalt Stefan G. Kramer ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 auf den Bereich des EDV-Rechts spezialisiert. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der das Softwarelizenzrecht umfasst. Sein Schwerpunkt ist die Erstellung von Standard- und Individualverträgen für die Software- und Hardwarebranche, Vertragsberatungen und Durchführung von streitigen Verfahren. Stefan G. Kramer betreut zahlreiche mittelständische und größere Unternehmen in Vertragsangelegenheiten auf nationaler und internationaler Ebene. Seminare zu unterschiedlichen Fragestellungen des IT-Rechts hält Stefan G. Kramer seit dem Jahr 2000 in ganz Deutschland.
Rechtsanwältin Inge Seher ist Fachanwältin für den gewerblichen Rechtsschutz und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV®) . Sie ist bei Kramer & Partner Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Datenschutzrecht/ Compliance, IT-Vertragsrecht, Internet-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.Sie berät Unternehmen zu Produkteinführungen und allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen rund um die Einführung von Marketingmethoden und – konzepten. Rechtsanwältin Seher berät außerdem Mandanten aus dem Sektor IT, Internet und E-Commerce bei Vertragsverhandlungen, Lizenzvereinbarungen und datenschutzrechtlichen Compliance-Fragen. Sie vertritt Mandanten bundesweit vor den Gerichten, insbesondere im Rahmen einstweiliger Verfügungen. Als Datenschutzbeauftragte ist sie für darüberhinaus für Firmen aus Handwerk- und IT-Bereich tätig.