Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
Vertragserstellung / Beratung
Wir überprüfen oder Erstellen mit Ihnen zusammen die notwendigen Vertragsunterlagen für einen sicheren Geschäftsalltag.
E-Commerce /
Mobile Commerce
Neben der Erstellung und Prüfung von AGB und Verträgen bieten wir Ihnen einen Websiten-Check und weitere Beratungen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts.
Datenschutz / IT-Sicherheit
Neben den gewöhnlichen Leistungen in Bezug auf den Datenschutz unterstützen und beraten wir auch in Bezug auf den Know-How /Geheimnisschutz.
Prozessführung / Sachverständigengutachten
Dank unserer Vernetzung und Expertise können wir Ihnen eine umfassende Unterstützung anbieten.
Common Law
Vom Commercial Law bishin zum Business Law verfügen wir über fachkundige Expertise.
Human Resources
Das Thema Human Resources wird für IT-Unternehmen immer bedeutsamer.
Wir unterstützen Sie gerne.
Vergaberecht
Was muss beachtet werden?
Wie läuft eine Vergabe ab?
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht sind meistens umfassende wirtschaftliche und zukunftsorientierte Gedanken anzustellen. Dank jahrelanger Erfahrungen unterstützen wir Sie gerne.
Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung in der IT Teil I/III
Nachbesserungsfristen und Störungsbeseitigung Innerhalb welcher Zeitspanne muss die Nachbesserung eines Mangels erfolgreich abgeschlossen sein, innerhalb welche Zeiten eine Störung beseitigt sein? Welche Vorgaben macht das Gesetz, welche Punkte sollten in einem SLA geregelt werden?A. Ausgangslage I.) Mangel Die Bedingung für
Data Act Teil I Hintergründe für das Verständnis
Am 9.11.2023 hat das Europäische Parlament den Data Act verabschiedet. Der Act ist eine Verordnung, seine Regelungen gelten direkt im Deutschen Recht. Wesentliche Regelungen werden voraussichtlich ab dem Herbst 2025 anwendbar. Für meine Arbeit besteht der relevante Zielsektor des Data
Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO verletzt: drei Wochen ist zu lang, Arbeitsgericht Duisburg
Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 03.11.2023 ist in zweierlei Hinsicht interessant. Zum einen hat das Arbeitsgericht klargestellt, wie die Monatsfrist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO (der sich auch auf die Auskunftserteilung des Art. 15 DSGVO bezieht) zu interpretieren
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