Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
Verträge für das IT-Recht
Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.
E-Commerce /
Mobile Commerce
Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Datenschutz /
IT-Sicherheit
Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.
Prozessführung / Sachverständigen-gutachten
Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.
Gesellschaftsrecht
Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.
Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG – Diskussionsbeitrag Teil I
Worum geht es? in Kürze: Was gehört rechtlich zu dem Begriff des Computerprogramms. Nur der Sourcecode oder auch andere Dinge wie die Datenstrukturen, etc. Darf ich als Wettbewerber oder Dritter in die Datenstrukturen eingreifen, die ein Programm generiert oder ist
AGB und Urheberrecht 2025
Die vertraglichen Regelungen für die Übertragung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken (Software, Datenbanken, Dokumentationen) unterliegen in Teilen der Wirksamkeitskontrolle der Gerichte, in Teilen nicht. Für welche Bereiche spielt das eine Rolle? Die Gerichte können die vertraglichen Regelungen, die die
Wie kann man im digitalen Rechtsverkehr (B2B) AGB wirksam einbeziehen?
Interessanterweise stellt sich diese Frage sehr häufig bei unseren Mandanten. Dabei ist dieses Thema im Grunde schon lange ausgeurteilt. Auch der EuGH hat sich am 24. November 2022 (Az. C-358/21) mit dieser Frage beschäftigt und kam zu dem folgenden, wenig
