Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
Vertragserstellung / Beratung
Wir überprüfen oder Erstellen mit Ihnen zusammen die notwendigen Vertragsunterlagen für einen sicheren Geschäftsalltag.
E-Commerce /
Mobile Commerce
Neben der Erstellung und Prüfung von AGB und Verträgen bieten wir Ihnen einen Websiten-Check und weitere Beratungen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts.
Datenschutz / IT-Sicherheit
Neben den gewöhnlichen Leistungen in Bezug auf den Datenschutz unterstützen und beraten wir auch in Bezug auf den Know-How /Geheimnisschutz.
Prozessführung / Sachverständigengutachten
Dank unserer Vernetzung und Expertise können wir Ihnen eine umfassende Unterstützung anbieten.
Common Law
Vom Commercial Law bishin zum Business Law verfügen wir über fachkundige Expertise.
Human Resources
Das Thema Human Resources wird für IT-Unternehmen immer bedeutsamer.
Wir unterstützen Sie gerne.
Vergaberecht
Was muss beachtet werden?
Wie läuft eine Vergabe ab?
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht sind meistens umfassende wirtschaftliche und zukunftsorientierte Gedanken anzustellen. Dank jahrelanger Erfahrungen unterstützen wir Sie gerne.
Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
Negative Bewertung im Internet – ohne Geschäftsbeziehung unzulässig
So hat es jedenfalls das OLG Stuttgart gesehen (Urteil vom 31.08.2022, Az. 4 U 17/22). Wir vertreten immer wieder Unternehmen, die zu Unrecht bewertet worden sind, etwa, weil es sich um falsche Tatsachen handelte oder die Kritik nicht mehr sachlich
Unternehmen muss Kunden Auskunft über Namen von Mitarbeitern erteilen
Das hat das LG Baden Baden in zweiter Instanz mit Urteil vom 24.08.2023 (Az. 3 S 13/23) entschieden. In diesem Fall wurden personenbezogene Daten einer Kundin eines Unternehmens privat verarbeitet, und somit zweckentfremdet und ohne Einwilligung. Wie das passiert ist?
Lizenzrecht: Zahlung für die unbewusste Verwendung von Software
Muss man Lizenzgebühren bezahlen, wenn man eine Software nutzt, die eine andere Software nutzt? Diese Frage wird vakant im Rahmen von pay per use Modellen von Softwareanbietern. Diese Anbieter geben an, faire Zahlungskonditionen zu haben. Man solle nur das zahlen,
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