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Your specialist lawyers for IT and IP law

With our specialist lawyers for IT law, industrial property rights (IP) and an IT expert, we can provide you with comprehensive advice, support and represent your interests with bundled expertise. Together with you, we will find practical, legally secure solutions according to your needs.

Our service areas

Verträge für das IT-Recht

 

Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.

E-Commerce /
Mobile Commerce

 

Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.

Industrial property protection

 

Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Data protection / IT Security

 

Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.

Litigation / Expert opinion

 

Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.

Common Law

 

Fachkundige Expertise
von Buisness Law
bis Commerical Law.

Human Resources

 

Für IT-Unternehmen immer bedeutsamer –
Wir unterstützen Sie gerne.

Public procurement law


Wie läuft eine Vergabe ab?
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Company law

 

Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.

Our latest news from IT and IP law

Our blogs

Privacy

EuGH zu Haftung und Schadensersatz nach DSGVO nach Cyberangriff In einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 14.12.2023, Az. C 340/21) hat der EuGH wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO, insbesondere zu den Art. 24 und 32 DSGVO, die die Verantwortlichkeit der

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Markenanmeldung einfach erklärt

Sie haben ein Produkt und jeder soll wissen, dass es zu Ihrer Firma gehört. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, denken Sie sich einen passenden Namen für das Produkt aus. Sie betreiben ein kostenintensives Marketing und investieren in die Qualität des

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AÜG für die IT 2024 Teil II

III. Abgrenzbares/ dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbarer Auftrag Wie sollen die Einzelverträge /SOWs/ Aufträge formuliert sein? 1.) Abgrenzbares Werk Nach der Rechtsprechung soll es entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk, vertraglich vereinbart ist

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