Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist von interdisziplinärem und kreativem Denken geprägt. Gefordert sind hier nicht Rechtskenntnisse allein; denn die Belange von kleinen und großen Kapitalgesellschaften, mittelständisch geprägten Unternehmen und familiengeführten Personengesellschaften verzweigen sich in eine Vielzahl von Themenkreise aus Recht und Wirtschaft. Diese Kombination von wirtschaftlichem Verständnis und der fachlichen juristischen Kompetenz zeichnet unsere Rechtsanwälte aus und wir unterstützen Sie im Gesellschaftsrecht bei vielen auftretenden juristischen Hürden, die Ihnen womöglich bevorstehen.


Die Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums bilden:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Unternehmergesellschaft UG und Aktiengesellschaften AG
  • Gesellschafterbeschlüsse und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Einziehung, Übertragung und Kauf von Geschäftsanteilen
  • Kapitalerhöhung, – herabsetzung
  • Gesellschaftsgründung und Liquidation
  • Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften KG, Offene Handelsgesellschaften OHG und GmbH & Co. KG
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Vereine
  • Unternehmensnachfolge
  • Rechte der Gesellschafter und des Geschäftsführers
  • Unternehmensverträge
  • Umwandlungen

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschafterversammlung