Hardwareverträge/ technische Systeme

Vertragserstellung/ Anpassung, Beratung, Vertragsverhandlung

Zusammenarbeit:  Was tun wir und was tun Sie?

Vertiefende Seminare/ unser Angebot.

Aktuelle Beiträge und Analysen.

Das Team
IT-Recht stellt sich vor.

Produkt

Wir nennen Hardware in der Regel technisches System, weil es kaum Hardware gibt, die ohne Software/ Datenbanken/ etc. produktiv genutzt werden kann.

I. Leistungen

Wir verfügen über eine Vielzahl von Templates, die wir an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Dieser Bereich betrifft also die Planung, Überlassung und den Betrieb von Hardware (technischen Systemen), also z.B.

  • Analyse und Sizing;
  • Verkauf von Hardware;
  • Hardwarewartung;
  • Vermietung von Standardsoftware;
  • Support (1st Level);
  • Onfield Support;
  • Managed infrastructure Services.

AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen, also die Regelungen, die nicht einzelnen mit dem Kunden verhandelt werden).

Wir erstellen AGB und die darauf beruhenden Angebotstexte mit Ihnen.

Rahmenvertrag (mit Haftungsbeschränkungsvereinbarung, Preisliste, etc)

Sofern die AGB mit einem Dokument verbunden werden sollen, das eine Haftungsbeschränkung ermöglicht, arbeitet man mit einem Rahmenvertrag, der es ermöglicht, individualisierte Inhalte für eine gewünschte Zeitspanne anwenden zu können, ohne dass für jeden einzelnen Vertrag wieder das Prozedere des Verhandelns durchlaufen werden muss.  Rahmenverträge haben wir z.B. für folgende Bereiche:

  • Rahmenvertrag Hardwareeinführung, Lieferung und Betrieb;
  • Rahmenvertrag Hardware Bezug, Managed Services und Support.

Angebotstexte

Zu den Leistungsinhalten gehört die Erstellung und Anpassung   der Angebotstexte. Die Inhalte der AGB und der Angebotstexte stehen in einem systematischen Kontext und bedingen einander teilweise.

Anlagen

In den Paketen sind zusätzlich die Templates

  • SLA (Supportreaktion)
  • Oder SLA Systemkritischer Betrieb;
  • AVV;
  • Muster Preisliste.

enthalten.

Englische Fassungen 

Alle Verträge können problemlos ins englische überlassen werden. Es gibt in Deutschland eine gute AI, die mit unserem Compiler arbeitet. Ganz automatisch geht das nicht, aber die alten Zeiten in denen man lange arbeiten musste, um brauchbare Übersetzungen zu erhalten, sind vorüber.

II. Nicht enthalten von unseren Pauschalen

Wir benennen Pauschalen für unsere Leistungen, die die Beratung und Anpassung der Templates an Ihre Bedürfnisse erfassen. Was wir nicht für die Pauschalen machen, sind die Leistungen für die Anpassung der AVV, da diese intensive datenschutzrechtliche Beratungsleistungen erfordern.

Verfahren

Wir passen unsere Templates an Ihre Bedürfnisse an und beraten Sie. Unsere Leistung lässt sich besser als Customizing bestehender Produkte denn als Vertragserstellung beschreiben.

Wie immer brauchen wir von Ihnen ein Grobkonzept, dass Ihre fachlichen Anforderungen enthält. Hierzu braucht es eines Gespräches und noch besser, Sie haben bereits Angebotstexte, die Sie uns zur Verfügung stellen können.

Das reicht uns, um ein Angebot erstellen zu können.

Je nach Ergebnis der Erstbesprechung übersenden Ihnen im Anschluss an die Beauftragung unsere unveränderten Templates oder passen unsere Templates an.

Dann sind Sie dran (Kunde muss mitwirken), schauen sich die Templates an und kommentieren die Inhalte und gleichen Sie mit Ihren Wünschen ab. 

Sobald Sie uns Ihre Kommentare und Anmerkungen kommuniziert haben, werden wir reitertativ mit Ihnen gemeinsam die Anpassungswünsche besprechen und vornehmen.

Sobald wir damit fertig sind, erfolgt die Endkontrolle.

Wir arbeiten grundsätzlich mit Teams oder Zoom, in Ihren Datenräumen oder auf unseren Systemen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Verträge dadurch, dass wir Ihnen aus unserer Praxis entstandene Templates zur Verfügung stellen. Diese müssen jedoch an Ihre tägliche Geschäftspraxis angepasst werden, was nur mit Ihnen zusammen funktioniert.
Darüberhinaus gibt es Dokumente die von Ihnen selbstständig erstellt werden müssen dies betrifft insbesondere Preislisten und Anlagen die individuelle Absprachen mit Ihren Kunden dokumentieren.

Schlungsangebote

Für einen umfassenden Überblick zu dem Thema Hardwareverträge können wir Ihnen unsere folgenden Seminare empfehlen:

Modul 1 – Allgemeines Vertragsrecht

Inhalt: Inhalt und Aufbau eines Vertrags, AGB / Individualvereinbarung, Haftungs für Schäden und Gewährleistungen, AVV (DSGVO, BDSG) etc.

Modul 3.1 – Vertireb I

Inhalt: Vertragsaufbau (Einzelvertrag, AGB, Rahmenvertrag), Kaufvertrag, Softwarepflegevertrag, typische Probleme der Vertragstypen, typische Klauseln in Einkaufsbedingungen, Mietvertrag, SaaS, gesetzliche Leistungspflichten, Gewährleistung, Supportverträge, Leistungsvorbehalt, Lizenzen

Modul 3.2 – Vertrieb II

Inhalt: Online-Shop Outsourcing, Inhalt von AGB, Einbindung von AGB, P2B Plattform-Verordnung, Haftung, Haftungsbegrenzung, Kommissionsvertrag, Prüfpflicht des Plattformbetreibers, Informationspflichten B2B,Prüfungsablauf beim Beanstanden von Inhalten, Meldepflichten des Plattformbetreibers

Falls Sie unsere Hilfe benötigen oder noch Fragen haben schreiben Sie uns gerne eine Mail.

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