Zollrecht: Betrug und Fehler im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren – Haftung der Spedition gegenüber den Zollbehörden
Gespeichert unter Allgemein, Handels- u. Transportrecht · Stichworte: besonderer Fall, Betrug imRahmen des externen gemeinschaftlichen Versand, Erlass der Einfuhrabgaben, externes Versandverfahren, NCTS, Rechtsanwalt Zollrecht, T1, Zollkodex, Zollrecht
Haftung im externen Versandverfahren:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Wer als Spediteur externe Versandverfahren (z.B. T1) für Dritte eröffnet, trägt nach geltendem Zollrecht das volle Risiko für die Zahlung der Einfuhrabgaben, sollte die Ware auf dem Weg zur Bestimmungszollstelle verschwinden.


