Überträgt eine GmbH ihr gesamtes Vermögen oder Teile ihres Vermögens, so ist der Übertragungsvertrag notariell zu beurkunden. Das folgt aus § 311b Abs. 3 BGB. Der Formmangel ist nicht heilbar. …
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GmbH: Beurkundungspflicht auch bei Vermögensübertragung
23. Februar 2011 von Sönke Höft
abgelegt unter: Gesellschaftsrecht Suchbegriffe: Anteilskauf, asset deal, Beurkundungspflicht, Formerforderniss, Gesellschaftsrecht, gmbh, notarielle Beurkundung, share deal, Übertragung, Unternehmensanteile, vermögen
