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Versicherungsrecht: Besonderheiten der IT-Versicherung

Zwar geschieht es nicht jeden Tag, dass Sie von einem Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Vermögensschäden im IT-Bereicht, z.B. durch Installation fehlerhafter Software bei mehreren Kunden, Produktionsausfälle bei Auftraggebern o.ä. können allerdings schnell eine die Existenz bedrohende Höhe annehmen. Um sich effektiv gegen diese Risiken zu schützen benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die Sie einerseits bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützt und andererseits die Zahlung des Schadens in begründeten Fällen begründeten sicherstellt. Eine entsprechende Versicherung muss u.a. die folgenden Merkmale aufweisen
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Versicherungsrecht: Haftpflicht für IT-Unternehmen

IT-Unternehmen haben ein spezielles Haftungsrisiko, das häufig nicht vom Deckungsschutz der üblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.  Das Haftungsrisiko des Unternehmens lässt sich in der Regel nicht per AGB ausschließen und auch nur schwer der Höhe nach begrenzen.  Es stellt sich daher einerseits die Frage nach der generellen Versicherbarkeit von  IT-Risiken und andererseits die Frage nach den auf dem Markt angebotenen branchenspezifischen Produkten.

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Haftpflichtversicherung: Die neuen AHB 2008

Die neuen Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008) weisen einige wichtige Veränderungen auf. Eine der für die Praxis bedeutsamsten ist die neu gefasste Serienschadenklausel. Diese lautet nun:

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