Geltendmachung von Ansprüchen unter Bezeichnung von Mängelerscheinungen ausreichend. Obliegenheit des Bestellers bei Bestehen eines Mangels

BGH Urt. 30.10.2007 – CR 07, 145.

Trotz der schwierigen Überschrift ein Fall von allgemeinem Interesse. Es geht insbesondere um die Frage, welche Obliegenheit der Besteller, der ein Werk bestellt hat im Falle des Vorliegens von Mängeln zu erfüllen hat.

Fall und Kommentar:  Gem. § 203 BGB bewirkt das Bestehen von Verhandlungen die Unterbrechung der Verjährung. Die Parteien streiten sich über das Bestehen von Mängelgewährleistungsansprüchen. Diese wären verjährt gewesen, wenn die Beklagte mit ihrem Vortrag Recht behalten hätte und nur die Bezeichnung von den richtigen Mängelursachen tatsächlich den Tatbestand von § 203 BGB erfüllt hätte. Dem widersprach der BGH. Der Besteller braucht die Mängelursachen nicht mitzuteilen und selbst eine irrtümliche falsche Benennung der Ursachen ist unschädlich. Der Besteller ist nicht verpflichtet, Mangelursachen und Verantwortlichkeiten durch ein Sachverständigengutachten klären zu lassen. Es reicht eine hinreichend präzise Beschreibung des Fehlers im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen.

Für die Anbieter gilt: Die Verjährung Gewährleistungsansprüche wird nicht gehemmt, wenn über das Bestehen von Ursachen gestritten wird. Allein aus der Vornahme von Nachbesserungsansprüchen kann nicht auf das Besehen von Ansprüchen geschlossen werden.

Stefan G. Kramer

Rechtsanwalt

 

Weitere Beiträge

Datenschutz bei Softwaretests: Was Unternehmen beachten sollten

Softwaretests sind ein wichtiger Bestandteil moderner IT-Entwicklung. Dabei werden häufig Daten genutzt, die einen Personenbezug aufweisen. Für Unternehmen bedeutet das: Auch Testprozesse müssen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden. Fallen Testdaten unter die DSGVO? Ob Testdaten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, hängt davon

Mehr lesen »

IT-Sicherheit: Rechtliche und technische Grundlagen als Basis der digitalen Infrastruktur – Teil II

3. Bedrohungslandschaft und Angriffsvektoren 3.1 Klassifikation von Bedrohungen Bedrohungen der IT-Sicherheit lassen sich nach verschiedenen Kriterien systematisieren: Nach Ursprung: Nach Intention: Nach Angriffsziel: 3.2 Relevante Angriffstypen Malware: Schadsoftware umfasst Viren, Trojaner, Ransomware und Spyware. Gemein haben all diese Angriffsarten, dass

Mehr lesen »

IT-Sicherheit: Rechtliche und technische Grundlagen als Basis der digitalen Infrastruktur – Teil I

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert ein fundiertes Verständnis der IT-Sicherheit sowohl aus technischer als auch juristischer Perspektive. Dieser Grundlagenartikel systematisiert die zentralen Konzepte, Prinzipien und rechtlichen Rahmenbedingungen der IT-Sicherheit. Dabei werden die Schutzziele der IT-Sicherheit, relevante Bedrohungsszenarien sowie die

Mehr lesen »
Nach oben scrollen