Markenrecht – Keywords

Einführung

Das Internet als Segen und Fluch. Einerseits hat das Internet eine unglaubliche Welt von Informationen für Jedermann mit einem Internetzugang eröffnet. Anderseits hat es eine Vielzahl von rechtlichen Fragen und Unsicherheiten mit sich gebracht. Keywords gehören zurzeit zu den schwierigen Themen. 

Keywords werden für Internet-Werbung eingesetzt. Wird ein bestimmter Begriff eingegeben, werden von der Suchmaschine gleichzeitig passende Werbeanzeigen von zahlenden Anbietern angezeigt. 

Problematisch werden diese Keywords, wenn der Anbieter ein Kennzeichen, sei es eine Marke oder ein geschäftliches Kennzeichen, eines Dritten verwendet. Dies kann dann vom Kennzeicheninhaber als Marken- oder Wettbewerbsrechtsverletzung geltend gemacht werden. Ob ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch erfolgreich gerichtlich geltend gemacht werden kann, hängt allerdings davon ab, wo der Anspruch anhängig gemacht wird. 

Auffassungen der Gerichte

Die Instanzrechtsprechung ist noch geteilter Meinung, ob die Nutzung eines Kennzeichens eines Dritten zulässig ist oder nicht.

Die Oberlandesgerichte Braunschweig, Dresden und Stuttgart sind der Auffassung, dass die Nutzung solcher Kennzeichen eine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Oberlandesgerichte Frankfurt a.M. und Köln sowie das KG Berlin verneinen die Rechtswidrigkeit. 

Die eine Seite argumentiert, dass bei Keywords gar keine kennzeichenmäßige Verwendung vorliege. Dies sei deshalb der Fall, weil die angegebenen Werbeblocks von der Suchmaschinen-Trefferliste derart getrennt seien, dass für den Suchenden kein Zusammenhang zwischen Suchbegriff und Werbung bestünde. Ferner wüsste der Nutzer auch, dass zwischen dem Kennzeichen und der Werbung des Dritten keine Verbindung bestünde, es sei denn der streitgegenständliche Begriff sei offensichtlich in der Unternehmenskennzeichnung des Dritten enthalten.

Die Gegenmeinung geht jedoch davon aus, dass die Nutzung des Begriffs gerade dazu dient, den Suchenden auf die Seite des Werbenden zu lenken. Das geschützte Kennzeichen werde von dem Werbenden instrumentalisiert, auf eigene Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen, obwohl dem Werbenden keine Nutzungsrechte an dem Begriff vorliegen. Keywords seien vergleichbar mit Metatags. Diese werden benutzt, um das Auswahlverfahren der Suchmaschinenergebnisse zu beeinflussen. Der BGH hat bereits festgestellt, dass die Nutzung fremder Kennzeichen als Metatags eine Markenrechtsverletzung darstelle.

Wettbewerbsrechtverletzung

In dem vom KG Berlin zu beurteilenden Fall wurde sogleich erörtert, ob eine Wettbewerbsrechtsverletzung vorläge, wenn schon keine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Es werde durch die Verwendung eines Keywords weder der gute Ruf des Mitbewerbers ausgebeutet, noch werden auf unlautere Art und Weise Kunden abgefangen. Denn bei der Prüfung der Ergebnisse einer Internetsuche ist der Kunde noch nicht zum Kauf entschlossen. Diese Voraussetzung müsse jedoch in der Regel vorliegen, um einen Verstoß gegen das UWG anzunehmen. 

Urteil des KG Berlin vom 09.09.2008, Az. 5 U 163/07

Fazit

Für Werbende im Internet bleibt es daher spannend. Bis der BGH die Frage abschließend geklärt hat, besteht keine Rechtssicherheit. Je nachdem wer schneller ist, wird derjenige die besseren Karten haben, wenn er seine Ansicht beim „richtigen“ Gericht vertreten kann.

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