IT Recht: Lizenzmetriken Teil II Beispiele für Lizenzmetriken

Beispiele für Metriken, die nicht als „dingliche Beschränkung“ zu qualifizieren sind/ und welche nicht.

Real Named User: Model: Wenn eine Person das Unternehmen verlässt, verfällt die Lizenz und es muß für einen neuen User eine neue Lizenz erworben werden. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Keine dingliche Beschränkung. Sofern eine Sache gekauft wird, kann es nicht zu einer Nachvergütung führen, wenn die Person des Users ausgetauscht wird. Stellen Sie sich entsprechende Regelungen beim Kauf eines Autos oder Fernsehers etc. vor. Der Austausch der Fahrer oder Mitbewohner würde zu einer Nachvergütungspflicht führen.

Unreal Named-User: Die Anzahl der User ist numerisch beschränkt und wird über Einträge in einer Datenbank kontrolliert. Falls dieses Model mit einem concurrent User Model verbunden wird, ist es dinglich wirksam, sonst nicht. Einzige Voraussetzung: Der Austausch der Personen muß kostenlos erfolgen können.

Cores / Threats: Nach Kapazität der Hardware soll der Lizenzpreis bei verkaufter Software steigen. Unwirksam, weil nachträgliche Änderungen der Leistungsfähigkeit nichts an der Beständigkeit der Vereinbarung der Parteien über den Kaufpreis ausmachen können. Stellen Sie sich vor, zwei Parteien vereinbaren einen Preis für den Verkauf eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Das Grundstück wird dann eine Generation weiter mit einem Mehrfamilienhaus bebaut und deshalb soll der Kaufpreis steigen? Schönes Beispiel auch von Herrn Prof. Marly: Wenn man einen Mercedes kauft und den zur Leistungssteigerung mit einem Aral Superdiesel (verspricht 5% mehr Leistung) betankt, steigt der Kaufpreis?

Userbasierte Abrechnung: Bei verkaufter Software unwirksam, weil die Anzahl der Nutzer unmittelbar nichts mit der Höhe der Vergütung zu tun hat. Ein Buch kostet dasselbe, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder. Bei gewerblicher Nutzung dürfen keine Kopien angefertigt werden. Sollen fünf Bücher gleichzeitig gelesen werden können, braucht man den fünffachen Kaufpreis. Der Kaufpreis ändert sich aber nicht, wenn 10 Leser das Buch abwechselnd lesen. Der Kaufpreis bleibt. Wenn SAP-Software in drei Zeitzonen von 120 Menschen genutzt wird, die alle nacheinander auf 40 Rechner zugreifen, braucht man nach dem Urheberrecht 40 Lizenzen, nicht 120.

Server Zugriffe: Sind als concurrent User Model wirksam.

Anzahl von verarbeiteten Dateien, Dokumenten, Umsatz etc: Hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wenn ich ein Auto gekauft habe, spielt es keine Rolle, wie viele Kilometer ich fahre oder wieviel Geld ich mit geschäftlichen Reisen verdiene.

Configuration Items: Das Gleiche. Rein vertragliche Abrede.

Zum Ganzen Schneider, Handbuch 5A, S. R, 124; Redeker ITRB 17,44; Bartsch CR 94, 667,670; Grützmacher ITRB 17, 142

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