EVB-IT Einführung bzw. Überblick

Allgemeines zum EVB-IT

Wenn ein IT-Dienstleister das erste Mal mit der öffentlichen Hand zusammenarbeitet, kommt er in der Regel das erste Mal mit einem sog. EBV-IT – Vertrag in Berührung.

Seit dem Jahr 1972 wurden seitens der öffentlichen Verwaltung Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von EDV-Anlagen und Software verhandelt und eingeführt. Dabei entstanden im Laufe der Zeit mehrere Vertragstypen, je nachdem, um welche Leistung es ging. Diese nannte man ursprünglich BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistung).

Seit 2002 wurden „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT) als Musterbedingungen entworfen, welche mit der Industrie verhandelt worden waren. Der Grund ist einfach: Die rasante Entwicklung in der IT musste vertraglich unterkommen. Das konnten die BVB nicht mehr leisten.

Funktion der EVB-IT

Wenn öffentliche Auftraggeber (z.B. Städte, Kommunen, Behörden) mit einem Unternehmen der Privatwirtschaft einen Vertrag schließen, müssen bestimmte Regelungen berücksichtigt werden, die beiden Vertragspartnern bekannt sein müssen. Bei den Regeln handelt es sich um solche der Europäischen Union sowie nationaler Regelungen. Sofern das Vergaberecht zur Anwendung kommt, wäre hier zum Beispiel die UVgO (UnterschwellenVergabeOrdnung, ehemals fiel dies unter die VOL/A) zu nennen, die unter der VgV (Vergabeordnung) einzuordnen ist.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, unterliegt ein öffentlicher Auftraggeber den Bestimmungen der VgV, wenn es um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen geht. Die Regelungen der VgV werden durch die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen ergänzt.

Aufbau der EVB-IT

Die EVB-IT haben einige positive Vertragsgestaltungen, die nachfolgend genannt werden sollen.

Vertragsklarheit, durch Definition von vertragsbedingten Begriffen.
Einheitliches Schema, welches sich in jedem der Vertragstypen wiederfindet.
Einheitliche Regelungen, bei gleichen Themen.
Einheitliches Konzept, trotz mehrerer Dokumente, die zum jeweiligen Vertrag gehören.

Die Vertragswerke der EVB-IT sind dadurch gekennzeichnet, dass nicht sämtliche Regelungen in einen Vertrag verpackt werden, sondern dass man die Regelungen in mehreren Dokumenten unterbringt, um eine entsprechende Ordnung zu schaffen. Diesen Aufbau finden Sie auch bei uns.

Die EVB-IT versuchen, einen gewissen Grad an Flexibilität zu gewährleisten, was ihnen leider nicht immer gelingt. Nicht selten haben unsere Mandanten Schwierigkeiten, ihre Leistungen oder Ihre Vertragswünsche in den EVB-IT unterzubringen, gerade im Fall der „Ankreuzvarianten“. Hierfür können dann immerhin, je nach Vertragstyp am Ende des Musterformulars, „Sonstige Vereinbarungen“ getroffen werden.

Allerdings gilt hier zu beachten, dass der öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren die Anforderungen an die Zusammenarbeit bereits in der Vergabeakte dokumentiert hat, so dass für „sonstige Vereinbarungen“ ggf. wenig Spielraum besteht, jedoch auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Weitere zu berücksichtigende Dokumente sind die Nutzungshinweise oder Nutzerhinweise, oder teilweise auch Anwendungsbeispiele, welche die EVB-IT ergänzen.

Eine Übersicht der aktuellen Verträge finden Sie hier:

https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/Aktuelle_EVB-IT/aktuelle_evb_it_node.html

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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