Jeder, der sich im öffentlichen Vergaberecht tummelt, kennt sie: Die standardisierten EVB-IT Verträge (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik im Vergabewesen). Die Vergabe von Rahmenvereinbarungen ist nicht zwingend im öffentlichen Sektor. Was eine Rahmenvereinbarung ist, steht in § 103 Abs. 5 GWB definiert. Aber wie so oft ist das Gesetz hier nicht sehr konkret. Nähere Details zu den Voraussetzungen und des Ablaufs des Verfahrens findet man zum Beispiel in § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Warum diese Rahmenvereinbarungen in der öffentlichen Vergabe verwendet werden und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier.
Vorteile der Rahmenvereinbarung
Rahmenverträge werden in IT-Vergabeverfahren gerne genutzt, wenn der öffentliche Auftraggeber mehrere Aufträge als Einzelauftrag vergeben und dies alles mittels der Rahmenvereinbarung zu einem Auftrag verbinden möchte. Dadurch werden Verwaltungs- und Ausschreibungskosten gespart und die Vergabe von Einzelaufträgen findet stets im Rahmen der Rahmenvereinbarung statt. Mit anderen Worten: die Rahmenvereinbarung selbst wird bereits vor der Vergabe der einzelnen Aufträge abgeschlossen. Damit ist, wie das Wort schon sagt, der Rahmen des öffentlichen Auftrags festgelegt. Soll während des Auftrags eine weitere Leistung flexibel hinzukommen, kann diese schnell und effizient beauftragt werden, wobei die Rahmenvereinbarung als Grundlage des Auftrags dient.
Nachteile der Rahmenvereinbarungen
Die Rahmenvereinbarungen stellen einen Sonderfall der Vergabe dar und unterliegen dem Missbrauchsverbot. Das bedeutet konkret: Kann der Auftraggeber seinen zu vergebenden Auftrag bereits abschließend beschreiben, muss er das klassische Vergabeverfahren wählen. Ebenfalls darf der Auftraggeber nicht mehrere Rahmenvereinbarungen parallel verwenden, um eine Leistung zu vergeben.
Kann die Leistung aber nicht abschließend beschrieben werden, zum Beispiel bei Verträgen mit längeren Laufzeiten, so muss der Auftraggeber darauf achten, entsprechende Klauseln so zu formulieren, dass er Preise anpassen kann oder der jeweils aktuelle Stand der Technik zugrunde zu legen ist. Somit ist darauf zu achten, Preisanpassungsklauseln und Innovationsklauseln wirksam einzubeziehen. Somit kann festgehalten werden, dass der Nachteil der Rahmenvereinbarungen allenfalls darin besteht, dass der Rahmen vor dem Auftrag bereits abgesteckt wird und bei längerfristigen Verträgen Festlegungen trifft, die nach einer bestimmten Zeit nicht mehr marktgerecht sind.
Der „EVB-IT Rahmenvertrag“, seit 24.09.2024
Die standardisierten EVB-IT Verträge wurden seit dem 25. September 2024 um einen neuen, praxisrelevanten Vertragstypus ergänzt: Den EVB-IT Rahmenvertrag als eigenständiges standardisiertes Vertragsmuster. Dadurch wird insbesondere die IT-Beschaffung der öffentlichen Hand in einem Rahmenvertrag zusammengefasst.
Der EVB-IT-Rahmenvertrag dient dazu, die bisherigen Inhalte der bestehenden Rahmenvereinbarungen in einer einheitlichen, formularbasierten Struktur bereitzustellen – entsprechend dem Vorgehen bei den anderen EVB-IT-Vertragstypen. Dadurch sollen die praktischen Vorteile der bisherigen Rahmenverträge mit dem Maß an Standardisierung und rechtlicher Klarheit verbunden werden, das auch für die übrigen EVB-IT-Verträge gilt.
Die EVB-IT-Rahmenvereinbarung erlaubt es öffentlichen Auftraggebern, IT-Dienstleistungen oder -Lieferungen über einen definierten Zeitraum hinweg flexibel zu beziehen. Auch in diesem Vertrag werden grundlegende Konditionen wie Preisgestaltung, Vertragslaufzeit und generelle Leistungsmerkmale im Voraus geregelt, während konkrete Aufträge (sogenannte Abrufe) bei Bedarf separat erteilt werden.
Fazit
Rahmenvereinbarungen haben mehr Vorteile als Nachteile und bieten ein hohes Maß an Flexibilität. Dabei können Rahmenvereinbarungen als AGB verstanden werden, auf die sich die Einzelaufträge im Rahmen des Projekts beziehen. Die jeweiligen Klauseln sollten gewisse Belange berücksichtigen, die bei längerfristigen Aufträgen vorkommen können.
Eine sorgfältige Analyse der Verträge sollte unerlässlich sein, um nach einiger Zeit böse Überraschungen zu vermeiden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.