KI- VO Schulungspflicht beim Einsatz von AI

Besteht eine Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern beim Einsatz von AI? Die Antwort heißt Nein, aber es ist aus praktischen Gründen gut, die Mitarbeiter zu schulen.

Eine der besten Beschreibungen zum Status der AI der heutigen Zeit besteht darin, dass man die Auswirkungen einer technischen Revolution kurzfristig überschätzt und langfristig unterschätzt. Ich habe bei der Vorbereitung auf diesen Blog mal gängige KI- Bots eingeschaltet mit der Fragestellung, ob zur Vermittlung der KI- Kompetenz Schulungen erforderlich sind. Die richtige Antwort heißt Nein, es ist aber genau das, was die Mehrzahl der Schulungsanbieter im Internet als richtige Ansicht vertreten und schon plappert die KI hinterher.

Es steht immer wieder zu lesen, dass Artikel 4 KI VO, die Durchführung von Schulungen erfordert. Der Text lautet so:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.

Nach dem Text besteht keine Pflicht, Schulungen durchzuführen, sondern ernsthaft und nachweisbar sich darum „zu bemühen“, dass die Mitarbeiter, die die KI einsetzen, auch kompetent sind. Diese Verpflichtung ist aber weder in den Sanktionsregelungen aufgeführt noch bußgeldbewehrt. Systematisch steht Artikel 4 im Kontext der Prinzipien und Begriffsbestimmungen, also genau nicht der konkreten Rechtspflichten.

Die „KI- Kompetenz“ besteht aus rechtlichen, technischen und ethischen Elementen (Artikel 3 nummer 56 KI- Verordnung) und der Erwägungsgrund 20 zu Art 4 besagt, dass die KI- Kompetenz wesentlicher Bestandteil für die Wahrung von Grundrechten, Sicherheit und demokratischer Kontrolle im Umgang mit KI sei.

Warum ist es trotzdem vernünftig, seine Mitarbeiter zu schulen?

Weil man aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nachweisen können muss, Anstrengungen für die Vermittlung von KI- Kompetenz erbracht zu haben. Da die KI- Verordnung einen risikobasierten Ansatz verfolgt, hängt der Umfang und die Tiefe der Schulung von dem Risiko der Anwendung ab.

So hat die EU Kommission im Juli 2025 ein Template veröffentlicht, mit dem die Anbieter von GPAI Modellen die Inhalte der für das Training verwendeten Daten offenlegen müssen.

https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/explanatory-notice-and-template-public-summary-training-content-general-purpose-ai-models

Das gilt für die Modelle, die zum Zeitpunkt 02.08.2025 noch nicht auf dem Markt waren. Solche Dinge sollte man wissen. Aber streng genommen kann man das auch alles mit einer AI aus dem Internet heraustauchen.

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