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Seminar 1.3:
KI-Kompetenz für Geschäftsführer und Verantwortliche - Vertragsrecht für KI-gestützte IT-Leistungen

Seminar für Geschäftsführung und Projektverantwortliche von Softwareunternehmen und IT-Dienstleistern

Anmeldungen gerne direkt an folgende E-Mail-Adresse

Inhalte

Künstliche Intelligenz verändert nicht nur, „wie“ Ihre Mitarbeiter arbeiten – sie verändert auch, „was“ Ihr Unternehmen verkauft und wie Sie dafür haften. Ein Entwickler, der mit KI-Unterstützung in zwei Stunden schafft, wofür er früher zwei Tage brauchte: Klingt gut. Aber wie rechnen Sie künftig ab? nach Stunden? nach Ergebnissen? was bedeutet das für Ihre Verträge, Ihre Preise, Ihre Haftung und den Schutz Ihres Know-how?

In diesem praxisnahen Seminar erklären wir, worauf Geschäftsführer und Verantwortliche jetzt achten müssen – verständlich, mit konkreten Handlungsempfehlungen. 

Verschiebt sich Ihr gesamtes Leistungsangebot von der manuellen Softwareentwicklung zur „KI-gestützten Entwicklung mit Beratung, Qualitätssicherung und Ergebnisverantwortung“? – Die neue Arbeitsweise ist also Prompten, Prüfen, Integrieren? Und was passiert mit Schutzrechten und Lizenzen bei KI-generiertem Code?

I. KI-gestützte Softwareentwicklung & Beratung

Wenn Ihr Unternehmen Softwareentwicklung anbietet oder einkauft, stellen sich durch KI völlig neue Fragen: Schulden Sie noch eine Tätigkeit – oder ein Ergebnis? Wer haftet, wenn KI-generierter Code fehlerhaft ist? 

Was wir gemeinsam erarbeiten:

  • Planungsphase: Wann liegt ein Dienstvertrag vor, wann ein Werkvertrag ? – und warum das für Ihre Haftung entscheidend ist.
  • Entwicklungsphase: Qualitätssicherung von KI-generiertem Code, Abnahme und Gewährleistung nach § 640 BGB.
  • Vergütungsmodelle: Vom Stundenhonorar zum Festpreis oder wertbasierter Vergütung – wie Sie Ihre Leistung angemessen bepreisen, auch wenn sie schneller erbracht wird.
  • Know-how-Schutz: Wie verhindern Sie, dass Ihr Wissen über KI-Prompts und -Output abfließt?
  • Urheberrecht: Wem gehört KI-generierter Code? Was schützt das Urhebergesetz – und wo greift nur das Geschäftsgeheimnisgesetz?
  • Lizenzrisiken: Open-Source-Fragmente im KI-Output, Nutzungsbedingungen von Copilot, Claude, ChatGPT & Co.

Termine

Do. 24.09.2026

13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Themenblock II: Cloud & SaaS – KI-Tools als eigenes Produkt

Wenn Sie selbst KI-Lösungen anbieten: Was müssen Sie regeln?

SaaS-Anbieter, die KI integrieren, bewegen sich rechtlich auf zwei Ebenen gleichzeitig: Sie stellen eine Plattform bereit und liefern KI-generierte Ergebnisse. Beide Ebenen folgen unterschiedlichen Rechtsregeln – und müssen sauber voneinander getrennt werden.

Was wir gemeinsam erarbeiten:

  • Vertragsstruktur: Plattformbereitstellung (Mietrecht) vs. KI-Output (Dienstleistung) – wie Sie beides klar im Vertrag abgrenzen
  • Haftung für Fehlinformationen: Wer trägt das Risiko, wenn Kunden auf KI-Output vertrauen?
  • Datenschutz: Auftragsverarbeitung, Drittlandstransfer, Verarbeitung von Kundeneingaben durch externe KI-Modelle
  • Lizenz- und Nutzungsrechte: Wem gehören die generierten Ergebnisse? Dürfen Kundendaten zum Training genutzt werden?
  • EU-KI-Verordnung/ regulatorische Pflichten: Sind Sie „Anbieter“ im Sinne der Verordnung? Welche Dokumentations- und Transparenzpflichten treffen Sie?


Kosten pro Unternehmen

  • 300,00 Euro (netto)

Ihr Referent

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