Markenrecht: Auch russische Begriffe in kyrillischer Schrift können beschreibend sein

Als Marke eingetragen werden können nur Zeichen, denen eine Unterscheidungskraft für die geschützten Waren und Dienstleistungen zukommt. Rein beschreibende Angaben sind danach vom Markenschutz ausgeschossen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für deutsche Begriffe, sondern auch für solche Sprachen, die von einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise verstanden werden. Das ist auch für die russische Sprache der Fall, urteilte das BPatG (BPatG, Beschluss vom 15.07.2014 – 24 W (pat) 503/13).

Im konkreten Fall ging es um die Eintragung einer internationalen Markenanmeldung aus Russland in das Register des DPMA. Die Marke war in kyrillischen Buchstaben gestaltet. Ins Deutsche übersetzt, bedeutete der angemeldete Begriff „Geheimnis der Schönheit“. Dies hielt das BPatG für die angemeldeten Kosmetikartikel für eine beschreibende und damit unzulässige Angabe.

Das BPatG führte dabei aus, dass ein erheblicher Teil der deutschen Verbraucher durchaus in der Lage sei, die russische Sprache zu verstehen und auch kyrillische Schriftzeichen zu lesen. In Deutschland lebten 3,4 Millionen Menschen, deren Muttersprache Russisch sei. Außerdem würde die Sprache auch an Schulen unterrichtet. In der früheren DDR sei sie sogar Pflichtfach für sämtliche Schüler gewesen.

Für Markenanmeldungen in russischer Sprache gelten demnach keine anderen Anforderungen mehr als für deutsche Begriffe. Ähnliches gilt ohnehin für englische Begriffe und sicher auch für – nicht allzu komplexe – Begrifflichkeiten aus dem Französischen, Italienischen, Spanischen oder auch Türkischen.

Interessant ist hierbei, dass nach dem Entwurf der neuen Markenrichtlinie der EU die Frage der Unterscheidungskraft für jede einzelne EU-Amtssprache zu prüfen sein wird. Das wird – ist die Richtlinie erst einmal verabschiedet und in deutsches Recht umgesetzt – dazu führen, dass beschreibende Anklänge im Polnischen oder Schwedischen künftig den Markenschutz in Deutschland ausschließen werden.

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