Was ist mit der Mietkaution, wenn die Ehe gescheitert ist?

Sind beide Eheleute – egal ob geschieden oder nicht – Mieter, können sie eine Mietkaution auch nur gemeinsam beim Vermieter einklagen. Einem einzelnen Partner fehlt die sogenannte Prozessführungsbefugnis (LG Flensburg, Beschluss vom 09.10.2008, 1 S 56/07). Eine Gesamtgläubigerschaft scheidet aus. Es gibt keine Vermutung dafür, dass es im Interesse des Ehegatten liegt, dass der Vermieter eine während der Ehe geleistete Kaution nach seinem Belieben an den anderen früheren Ehepartner mit befreiender Wirkung leistet.

Tipp für Mieter: gemeinsam klagen oder besser außergerichtlich regeln.

Tipp für Vermieter: Kaution nur auszahlen, wenn die Berechtigung des Zahlungsempfängers verbindlich geklärt ist. Im Prozess auf Abweisung drängen, Kosten dem Kläger auferlegen lassen.

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