Befristung nachehelichen Unterhalts
Endlich Gerichtsentscheidungen hierzu mit konkreten Vorgaben. Die Befristung nach § 1578b BGB erfordert ehebedingte Nachteile. Zu prüfen ist, welche beruflichen (Einkommens-) Nachteile der Unterhaltsbegehrende, regelmäßig sind dies die Frauen, durch die Ehe erlitten hat. Von Bedeutung hierbei sind unter anderem