Fristlose Kündigung bei Rückständen aus Betriebskostennachzahlungen ?
Ja, meint das AG München (Urteil vom 29.01.2009, 412 C 29663/08), wenn die Rückstände aus zwei Betriebskostenabrechnungen resultieren, eine davon bereits tituliert ist und sich der Mieter ferner beharrlich weigert, nicht zu beanstandende erhöhte Vorauszahlungen zu leisten. Weitere Voraussetzung ist
