Wettbewerbsrecht: Werbeverbot für Arzneimittel
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) enthält strenge Regelungen, wie für ein Arzneimittel geworben werden darf. Es kann aber Ausnahmen zu diesen strengen Regeln geben. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH entschieden, dass die Benennung eines Arzneimittels im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung
