Ort der Nachbesserung bei fehlender Absprache

BGH Urt, 8.1.2008

Die Nachbesserung ist im Zweifel an dem Ort zu erbringen, an dem sich das nachzubessernde Werk nach dem Vertrag befindet, wenn die Parteien keine anderen Absprachen getroffen haben.

Nach dem alten wie dem neuen Gewährleistungsrecht ist der Erfüllungsort (§ 269 BGB) der Ort, an dem sich das Werk bestimmungsgemäß befindet. Es soll verhindert werden, daß der Käufer das Werk auf seine Kosten zu dem Sitz des Verkäufers bringen muß. Im fraglichen Fall ging es um den Liegeplatz einer Yacht. Will der Verkäufer oder Ersteller des Werkes eine andere Regelung treffen, muß er dies ausdrücklich tun. Zeit und Gelegenheit dazu hat er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Weitere Angaben zu uns und der Kanzlei finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Nachbesserung.

Weitere Informationen zum Kaufrecht.

 

Stefan G. Kramer

Rechtsanwalt

Weitere Beiträge

Datenschutz bei Softwaretests: Was Unternehmen beachten sollten

Softwaretests sind ein wichtiger Bestandteil moderner IT-Entwicklung. Dabei werden häufig Daten genutzt, die einen Personenbezug aufweisen. Für Unternehmen bedeutet das: Auch Testprozesse müssen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden. Fallen Testdaten unter die DSGVO? Ob Testdaten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, hängt davon

Mehr lesen »

IT-Sicherheit: Rechtliche und technische Grundlagen als Basis der digitalen Infrastruktur – Teil II

3. Bedrohungslandschaft und Angriffsvektoren 3.1 Klassifikation von Bedrohungen Bedrohungen der IT-Sicherheit lassen sich nach verschiedenen Kriterien systematisieren: Nach Ursprung: Nach Intention: Nach Angriffsziel: 3.2 Relevante Angriffstypen Malware: Schadsoftware umfasst Viren, Trojaner, Ransomware und Spyware. Gemein haben all diese Angriffsarten, dass

Mehr lesen »

IT-Sicherheit: Rechtliche und technische Grundlagen als Basis der digitalen Infrastruktur – Teil I

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert ein fundiertes Verständnis der IT-Sicherheit sowohl aus technischer als auch juristischer Perspektive. Dieser Grundlagenartikel systematisiert die zentralen Konzepte, Prinzipien und rechtlichen Rahmenbedingungen der IT-Sicherheit. Dabei werden die Schutzziele der IT-Sicherheit, relevante Bedrohungsszenarien sowie die

Mehr lesen »
Nach oben scrollen