Wettbewerbsrecht – Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Teil I

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GechGehG) soll eine bestehende Schutzlücke für Know-how schließen und tut das leider nur zu Teilen.

Die Relevanz des Gesetzes wird sich für IT- Unternehmen daraus ergeben, dass die Kunden nach dem Inhalt von NDA´s die Etablierung und Überwachung von Maßnahmen fordern, die die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen. Und im Grunde ist es auch richtig und gut, dass man sich bei bestimmten Informationen und Unterlagen überlegt, wie man diese schützen soll.

Aufbau

Das Gesetz besagt im § 2, was Geschäftsgeheimnisse sind, im § 3 werden erlaubte Handlungen und Grenzen der Geheimhaltung aufgezählt und im § 4 befinden sich die Regelungen über unerlaubte Handlungen.

Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse sind technisches Know-how wie Softwaredesign, Algorithmen, Rezepturen, Verfahren, Kundenlisten und Businesspläne oder Werbestrategien. Geschützt sind jetzt auch private Informationen, die von wirtschaftlichem Wert sein können (Liebesleben von Stars). Geheim sind die Informationen, wenn sie in dieser Art nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind. Nicht allgemein bekannt sind sie, wenn sie nur zur Geheimhaltung Verpflichteten bekannt sind. Wenn die Information aus mehreren Bestandteilen besteht, ist sie in ihrer konkreten Gestaltung geheim, selbst wenn die einzelnen Teile für sich betrachtet allgemein zugänglich sind. Kundenlisten sind auch dann geheim, wenn die einzelnen Kunden im Internet offen sichtbar mit Adressen recherchiert  werden können.  Software ist auch dann geheim, wenn einzelne PHPs, Tools oder Bibliotheken Open Source sind. Ebenso erhält die Information nicht dadurch die Qualität des Geschäftsgeheimnisses, dass ein nicht zur Geheimhaltung Verpflichteter per reverse engineering die einzelnen Bestandteile extrahieren und analysieren könnte.

Die Information muss einen wirtschaftlichen Wert aufweisen. Das bedeutet aber nicht eine direkte Kommerzialisierbarkeit, sondern nur, dass das Geheimnis im Falle seiner Offenlegung den Inhaber schädigen können kann/ muss. Und die Schädigung, das werden Sie in dem zweiten Blog zu dem Thema sehen, bezieht sich auch auf die gesellschaftliche Stellung. Auch Dinge wie Datenschutzlecks oder Personalmangel sind ein Geschäftsgeheimnis. Auch Daten, die einmal ausgewertet werden könnten, haben demnach einen wirtschaftlichen Wert.

Weitere Beiträge

KI- VO Schulungspflicht beim Einsatz von AI

Besteht eine Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern beim Einsatz von AI? Die Antwort heißt Nein, aber es ist aus praktischen Gründen gut, die Mitarbeiter zu schulen. Eine der besten Beschreibungen zum Status der AI der heutigen Zeit besteht darin, dass

Mehr lesen »

Support SLA: Inhalte und monetäre Aspekte

In verschiedenen Fällen von Vertragsverhandlungen ging es bei uns gerade wieder um das Thema Support SLA. Für welche Leistungen kann man Geld verlangen, für welche nicht? Fall 1: X (IT- Unternehmen) hat im Rahmen eines Kaufvertrags für K (Kunde) Software

Mehr lesen »
Nach oben scrollen