Speicherung von Kundendaten auf externen Server auch ohne Einwilligung vorübergehend zulässig (EuGH)

Ein kleiner, aber interessanter Fall.

Ein führender Anbieter von Internet- und Fernsehdienstleistungen in Ungarn musste im April 2018 aufgrund einer technischen Störung einen Teil seiner Kundendaten von Privatkunden auf einen externen Server übertragen. Die Störung beeinträchtigte den Betrieb des eigenen Servers. Der Anbieter richtete zu diesem Zweck auf einem externen Server eine Testdatenbank ein.

Als aber die Störung beseitigt war, löschte der Anbieter die Daten nicht.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH entschied mit Urteil vom 20.10.2022 (Az. C-77/21) dass die Übertragung von Kundendaten auf einen externen Server unter diesen Umständen auch ohne die Einwilligung der einzelnen Kunden möglich ist. Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO steht dem nicht entgegen, da hier lediglich eine Störung behoben werden musste. Die Zwecke der Weiterleitung auf einen externen Server sind somit im Rahmen des Art. 6 Abs. 4 DSGVO mit den ursprünglichen Zwecken der Verarbeitung vereinbar.

Allerdings, so der EuGH, widerspricht die weitere Speicherung der personenbezogenen Daten auf dem externen Server den Grundsätzen des Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO zur „Speicherbegrenzung“.

Fazit

 Wenn in der Datenschutzerklärung die Speicherung der Kundendaten auf dem eigenen Server erklärt wird, ist es ohne Einwilligung der Kunden oder ohne begründete Änderung der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ohne weiteres möglich, die Daten auf einem externen Server zu übertragen.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie bei jeder Änderung ihrer Abläufe überprüfen, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten davon betroffen ist und wenn ja, ob es sich um eine rechtmäßige Änderung handelt. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir schauen uns den Fall gemeinsam mit Ihnen an.

Weitere Beiträge

Cyberversicherung: Wann zahlt sie wirklich?- Die Obliegenheiten im Kleingedruckten, die Ihre Deckung kosten können – Teil II

III. Die gefährlichsten Obliegenheiten in der Praxis 1. Vorvertragliche Anzeigepflichten: Die Zeitbombe beim Vertragsschluss Versicherer stellen im Rahmen des Antrags detaillierte Risikofragen zu IT-Sicherheitsmaßnahmen, bspw.: Das Problem: Viele Unternehmen beantworten diese Fragen unvollständig, zu optimistisch oder ohne hinreichende interne Überprüfung.

Mehr lesen »

Cyberversicherung: Wann zahlt sie wirklich?- Die Obliegenheiten im Kleingedruckten, die Ihre Deckung kosten können – Teil I

Abstrakt: Cyberversicherungen gehören heute zum Standard-Risikomanagement von Unternehmen. Doch der Versicherungsfall allein genügt nicht – vielmehr entscheidet die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten darüber, ob der Versicherer im Ernstfall tatsächlich leistet. Der vorliegende Beitrag analysiert die praxisrelevanten Ausschluss- und Obliegenheitsklauseln in Cyber-AVB,

Mehr lesen »
Nach oben scrollen